Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1904. (36)

300 XX. 3 
Anlage ll. 
Gemeinde 
Bekanntmachung über die Abstimmungstagfahrt. 
Von dem Gemeinderat ist in der Sitzung vom 
Oder: 
Von Viehbesitzern ist bei dem Gemeinderat unterm 
der Antrag auf Errichtung einer Ortsviehversicherungsanstalt 
auf Grund des Gesetzes in der am 2. August 190- bekannt gemachten Fassung (Gesetzes- 
und Verordnungsblatt Nr. XX) gestellt worden. 
Zur Abstimmung über diesen Antrag wird Tagfahrt auf den 
vormittags (nachmittags) Uhr anberaumt und werden die Viehbesitzer zu dieser Abstimmung 
mit dem Bemerken vorgeladen, daß der Antrag als angenommen gilt, wenn demselben von 
den zur Abstimmung erscheinenden Viehbesitzern mehr als zwei Drittel zustimmen. 
Zur Abstimmung berechtigt sind nur diejenigen Viehbesitzer, welche in der vom') 
bis öffentlich zur Einsicht aufgelegten 
Abstimmungsliste eingetragen sind. 
Einsprachen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste sind während der Auflegung 
bei dem Gemeinderat mündlich oder schriftlich geltend zu machen, welcher darüber endgültig 
entscheidet. 
In der Tagfahrt soll zutreffendenfalls auch die Wahl der Vorstandsmitglieder und ihrer 
Stellvertreter stattfinden. 
N. N. , den 19 
Der Gemeinderat. 
Der Verwaltungsrat. 
(Unterschrist.) 
*) Angabe des Anfangs und Endzeitpunktes der Offenlegung. Siehe solgende Blattseite.
	        
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