Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1904. (36)

XXI. 321 
Zum Gebrauche für ticrärztliche Beschauer und 
für Beschanämter, an denen neben Tierärzten Aulage A 
auch andere Personcn als Beschauer tätig sind. zu § 20u Absat 1. 
Zusammenstellung 
der Ergebnisse der Schlachtvieh= und Fleischbeschau bei Schlachtungen 
im Inlande für das Jahr 
Großherzogtum Baden. Amtsbezirk 
Beschauber0# 
4% Grind des Tagebuchs gefertiqt von 
Volinort 
Einzureichen spätestens am 15. Februar des folgenden Jahres.
	        
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