Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1904. (36)

Nr. XXV. 408 
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt 
für das Großherzogtum Baden. 
Ausgegeben zu Karlsruhe, Donnerstag den 22. September 1904. 
Juhalt. 
Bekanntmachungen und Verordnungen: des Staatsministeriums: die den Militäranwärtern im 
Großherzogtum Baden vorbehaltenen Stellen betressend; des Ministeriums der Iustiz, des Kultus und 
Unterrichts: die Inkraftsetzung des reichsgesetzlichen Grundbuchrechts betreffend; des Miuisteriums der Justiz, 
des Kultus und Unterrichts und des Ministeriums des Innern: die Gebühren für Verhaftungen und 
Begleitung Verhafteter betreffend; des Ministeriums des Innern: Postsendungen der Staatsbehörden betreffend; 
die Entschädigung der Bezirksratsmitglieder für Dienstgeschäfte außerhalb des Wohnorts betreffend; die Ausgabe der 
Onittungskarten betreffend. 
  
  
  
Bekanntmachung. 
(Vom 14. September 1904.) 
Die den Militäranwärtern im Großherzogtum Baden vorbehaltenen Stellen betreffend. 
Nachstehend wird der erste Nachtrag zu dem durch Bekanntmachung vom 28. September 1903 
(Gesetzes= und Verordnungsblatt Seite 175) veröffentlichten Verzeichnis der den Militär- 
anwärtern im badischen Staatsdienst vorbehaltenen Stellen zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Dabei wird insbesondere darauf hingewiesen, daß hiernach sämtliche Bewerbungen von 
Militäranwärtern um Stellen bei den Hochschulen nicht mehr an das Ministerium der Justiz, 
des Kultus und Unterrichts, sondern direkt an die Senate der Hochschulen zu richten sind. 
Karlsruhe, den 14. September 1904. 
Großherzogliches Staatsministerium. 
In Vertretung: 
Schenkel. 
Hardeck. 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1904 58
	        
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