Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1904. (36)

VI. 39 
Kurs V und VI. Erhaltung und Fortbildung der turnerischen Fertigkeit. Daneben 
und hauptsächlich: Ubung der Zöglinge im Befehlen und in der selbständigen Erteilung des 
Unterrichts; Mitteilung des nötigen Wissens aus dem Gebiete der Turnlehre, der Turn- 
geschichte und der Technik der Turneinrichtungen. 
Stundenzahl: 2 in jedem Kurse. 
Den Ubungsstoff bilden: 1. Ordnungsübungen, soweit sie zur leichteren Leukbarkeit der 
Klassen nötig sind; 2. Freiübungen ohne und mit Belastung durch Handgeräte; 3. Geräte- 
übungen, vornehmlich am Barren, Reck und Pferd; 4. Turnspiele und verwandte Übungen 
im Ringen, Laufen, Springen, Werfen u. sw. 
Die vorzugsweise anzuwendende Unterrichtsform ist die des Klassenturnens in Gemein- 
übungen, wobei bis zu taktmäßiger Ausführung der ÜUbungen, jedoch unbeschadet ihrer Ge- 
nanigkeit, vorgeschritten werden soll. Daneben ist den Zöglingen auch Gelegenheit zu freiem 
Üben zu geben, wobei die Form des Riegenturnens unter Vorturnern Anwendung finden kann. 
Die Turnübungen sollen soweit immer tunlich im Freien vorgenommen werden. 
§ 15. 
Musik. 
1. Gesang. 
Kurs I. Stimmbildungsübungen auf den Tönen der Mittellage. Einstimmige Lieder. 
Gehörübungen. 
Kurs II. Stimmbildungsübungen mit Erweiterung des Stimmumfanges. Treffübungen. 
Zwei= und dreistimmige Lieder. Musikdiktate. 
Kurs III. Fortsetzung der Stimmbildungsübungen. Durtonleiter und Durdreiklang. 
Rhythmische und dynamische UÜbungen. Treffübungen. Drei= und vierstimmige Chöre. 
Musikdiktate. 
Kurs IV. Molltonleiter und Molldreiklang. Treffübungen in Moll. Vierstimmige 
Chöre. Diktate. 
Kurs V. Solfeggien in Dur und Moll. Übung im Einzelgesang. Mehrstimmige 
Chöre. Diktate. 
Kurs VI. Chorgesang. Einzelgesang. UÜbung der Zöglinge in der selbständigen 
Gesangsleitung. 
Stundenzahl: 2 in I und II, 1 in III bis VI. 
Die Stimmbildungsübungen bezwecken die sorgfältige Entwickelung der Vokale und die 
richtige Bildung der Konsonanten. Die Erweiterung des Stimmumfangs erfordert ein hohes 
Maß von Vorsicht. Die neu hinzukommenden Töne sind durch zweckmäßige Übungen mit den 
bereits vorhandenen zu verbinden, so duß die Stimme in allen Lagen ausgeglichen ist, bevor 
man an den eigentlichen Gesangsunterricht geht. 
Die auf die Schärfung des musikalischen Denkvermögens abzielenden Musikdiktate empfehlen 
sich namentlich für die Zeit, während der die Stimmen mutieren.
	        
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