Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)

330 XVI. 
Bekanntmachung. 
(Vom 30. Juni 1905.) 
Die Statistik der gewerblichen Streitigkeiten betreffend. 
Einer Anregung des Reichsamts des Innern entsprechend, wird im Einverständnis mit 
Großherzoglichem Ministerium des Innern dem Formular 4 der Verordnung obigen Betreffs 
vom 3. Mai 1902 sowie der Vollzugsanleitung hierzu, unter Aufhebung unserer Bekannt- 
machung vom 18. Dezember 1903 (Gesetzes= und Verordnungsblatt Seite 210), die aus der 
Anlage ersichtliche Fassung gegeben. Gleichzeitig wird die Ziffer 3 der Vollzugsanleitung zur 
Tabelle Formular 2 genannter Verordnung dahin abgeändert beziehungsweise ergänzt, daß es 
statt „in Spalte 22“ heißen muß „in Spalte 21 bis 23“ und hinter den Worten „nur von 
einer Seite“ einzuschalten ist „und beziehungsweise welcher“. 
Das neue Formular ist erstmals der Statistik für das Jahr 1905 zugrunde zu legen. 
Karlsruhe, den 30. Juni 1905. 
Großherzogliches Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts. 
von Dusch. 
Erb.
	        
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