Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

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XI. 
  
Gegenstände. 
  
Zur Untersuchnußg 
einzuliefernde 
Menge. 
  
  
(Metallfolien, verzinnte und ge— 
gelötete Gerätschaften, Zinn- und 
Bleilegierungen) 
Bestimmung des Bleigehaltes 
Kautschuk: zur Herstellung von Mundstücken für Saug- 
flaschen, Saugringen, Warzenhütchen, Trink- 
bechern, Spielwaren und Kautschukschläuchen 
Bestimmung des Bleies beziehungsweise des Zinkes 
Metallegierungen 
XIX. Farben. 
Prüfung nach den Vorschriften des Reichsgesetzes vom 
5. Juli 1887, die Verwendung gesundheitsschädlicher 
Farben bei der Herstellung von Nahrungemitteln, Ge- 
nußmitteln und Gebrauchsgegenständen betreffend, als: 
Untersuchung von Gefäßen zur Aufbewahrung oder Ver- 
packung, Umhüllung oder Schutzbedeckung von Nahrungs- 
und Genußmitteln . 
von kosmetischen Mitteln, Spielwaren, Gespinsten und Ge- 
weben, künstlichen Blumen, Blättern und Früchten, 
Farbkästen, Tuschfarben und Tapeten auf gesundheit- 
schädliche Farben 
XX. Petroleum. 
Bestimmung des Entflammungspunktes 
Allgemeine Antersuchungsmethoden. 
Bestimmung des spezifischen Gewichtes von Flüssigkeiten 
mittels Aräometer, Pyknometer oder der Westphalschen 
Wage 
Bestimmung des Wossergehaltes fester Stoffe und syrup- 
artiger Flüssigkeiten 
Bestimmung des Stickstoffes beztchungeweie der 2 
stoffe nach Kjeldahl. . 
  
Gebühbr. 
S: 
S 
  
1 Stück oder 50 Gr. 
1 Stück oder 100 Gr. 
1 Stückoder 50 Gr. 
2 Quadratdezimeter 
oder 1 Stück 
¼ Liter 
 
	        
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