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XI.
Gegenstände.
Zur Untersuchnußg
einzuliefernde
Menge.
(Metallfolien, verzinnte und ge—
gelötete Gerätschaften, Zinn- und
Bleilegierungen)
Bestimmung des Bleigehaltes
Kautschuk: zur Herstellung von Mundstücken für Saug-
flaschen, Saugringen, Warzenhütchen, Trink-
bechern, Spielwaren und Kautschukschläuchen
Bestimmung des Bleies beziehungsweise des Zinkes
Metallegierungen
XIX. Farben.
Prüfung nach den Vorschriften des Reichsgesetzes vom
5. Juli 1887, die Verwendung gesundheitsschädlicher
Farben bei der Herstellung von Nahrungemitteln, Ge-
nußmitteln und Gebrauchsgegenständen betreffend, als:
Untersuchung von Gefäßen zur Aufbewahrung oder Ver-
packung, Umhüllung oder Schutzbedeckung von Nahrungs-
und Genußmitteln .
von kosmetischen Mitteln, Spielwaren, Gespinsten und Ge-
weben, künstlichen Blumen, Blättern und Früchten,
Farbkästen, Tuschfarben und Tapeten auf gesundheit-
schädliche Farben
XX. Petroleum.
Bestimmung des Entflammungspunktes
Allgemeine Antersuchungsmethoden.
Bestimmung des spezifischen Gewichtes von Flüssigkeiten
mittels Aräometer, Pyknometer oder der Westphalschen
Wage
Bestimmung des Wossergehaltes fester Stoffe und syrup-
artiger Flüssigkeiten
Bestimmung des Stickstoffes beztchungeweie der 2
stoffe nach Kjeldahl. .
Gebühbr.
S:
S
1 Stück oder 50 Gr.
1 Stück oder 100 Gr.
1 Stückoder 50 Gr.
2 Quadratdezimeter
oder 1 Stück
¼ Liter