280 XXIX.
g 60.
Fünftes Schuljahr: Abschluß der Regeln für die Rechtschreibung mit Beachtung
der besonderen Fälle von Groß= und Kleinschreibung. Gleich= und ähnlichlautende Wörter.
g 61.
Sechstes bis achtes Schuljahr: Befestigung des Rechtschreibens durch häufige und
planmäßige Wiederholung aller bisher gelernten Regeln sowie im Anschlusse an das Lesen,
die Aufsatzkorrekturen und Probediktate. Rechtschreibung der im Unterricht vorkommenden
Fremdwörter. Diktate über Wortfamilien.
8 632.
Das Rechtschreiben ist neben der Aufsatzbildung und dem Rechnen der wundeste Punkt
im Volksschulunterricht.
Um hierin Wandel zu schaffen, ist eine genaue Verteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen
Schuljahre für angemessen erachtet worden. Es wird erwartet, daß das jeweilige Pensum
eines Schuljahres durch vielfache und umsichtige Übung geistiges Eigentum der Schüler wird.
Der Lehrer ist aber nicht nur für sein Klassenziel, sondern auch für eine gründliche
Wiederholung und Befestigung alles Vorausgegangenen haftbar.
8 63.
Das Lautieren ist im ersten und zweiten Schuljahre bis zur Geläufigkeit zu üben, weil
es die Grundlage wie des Lesens, so auch des Rechtschreibens bildet.
Die Silben und Wörter, die im ersten Jahre geschrieben werden sollen, werden lautiert,
an die Wandtafel geschrieben, von den Schülern nachgebildet, dann aber jedesmal und zwar
schon von Anfang an von denselben auch auswendig geschrieben.
Mit orthographischen Versuchen ohne vorheriges Anschreiben auf der Wandtafel ist schon
im ersten Schuljahre, jedoch erst im Herbste, zu beginnen.
g 64.
Die Ubung im Buchstabieren ist auch in den mittleren und oberen Schuljahren wachzu-
halten, weil sie dem Lehrer ein treffliches Mittel an die Hand gibt, sich ohne Zeitverlust zu
verlässigen, ob schwierige Wörter orthographisch richtig aufgefaßt worden sind.
g 66.
Rechtschreibübungen sind in den drei unteren Schuljahren täglich und vom vierten Schul-
jahre ab mindestens einmal in der Woche vorzunehmen.
Vom vierten Schuljahre ab ist gegen Ende jedes Monats ein Probediktat zu fertigen,
sorgfältig zu zensieren und zum Zwecke der Vorlage bei den Prüfungen aufzubewahren.
Die Fehler werden vom Lehrer unterstrichen und dann nach Besprechung in der Klasse
von den Schülern verbessert.