Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

XXIX. 283 
e. Aufsatz. 
8 78. 
Drittes Schuljahr: Vorbereitung der Aufsatzbildung durch häufiges Niederschreiben 
kurzer Darstellungen aus dem heimatkundlichen Unterricht. 
8 79. 
Viertes Schuljahr: Schriftliche Wiedergabe erzählender und beschreibender Lesestücke 
oder einzelner Abschnitte derselben. Beschreibungen von Pflanzen, Tieren u. s. w. 
8 80. 
Fünftes Schuljahr: Beschreibungen von Pflanzen, Tieren u. s. w. Schriftliche 
Wiedergabe leichter Erzählungen und Fabeln, die nicht gelesen, sondern nur vorerzählt 
worden sind. 
Einfache Briefe mit der Anrede „Du“. 
8 81. 
Sechstes Schuljahr: Fortsetzung der Wiedergabe von Erzählungen, Fabeln u. s. w., 
die nur vorerzählt worden sind. Aufsätze über Stoffe aus allen Gebieten des Unterrichts. 
Möglichst häufige Darstellung eigener Beobachtungen und Erlebnisse der Schüler. 
Briefe mit der Anrede „Sie“. 
8 82. 
Siebtes und achtes Schuljahr: Aufsätze und Briefe wie im vorigen Schuljahre, 
jedoch mit erhöhten Anforderungen. 
Schuldschein, Bürgschaftsschein, Quittung, Zeugnis. 
8 83. 
Dem Aufsatzunterricht wird am besten dadurch vorgearbeitet, daß die Schüler im gesamten 
Unterricht mit allen Mitteln der pädagogischen Kunst dahin gebracht werden, selber zu denken, 
scharf zu beobachten, gut zu sprechen und vor allem unerschrocken und gewandt zu erzählen. 
Wird hierin das Nötige nicht erreicht, so nützen alle Anweisungen und Ratschläge für 
den Aufsatzunterricht wenig oder gar nichts 
g 84. 
Die Auswahl der Themata ist selbstverständlich Sache des Lehrers. Um jedoch die Schüler 
anzuregen und zugleich einen Einblick in die Eigenart ihres Denkens und Empfindens zu 
gewinnen, empfiehlt es sich, auf der Oberstufe etwa einmal im Jahre einen Aufsatz fertigen 
zu lassen, zu dem jeder einzelne Schüler das Thema entweder völlig frei oder innerhalb eines 
bestimmten größeren Stoffgebietes selber ausgewählt hat.
	        
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