Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

288 XXIX. 
die schwächeren Schüler eine bestimmte Form der Auflösung beherrschen lernen, mit der sie 
sich auch später helfen können. 
Im siebten und achten Schuljahre mag dann auch auf die Vorteile des kürzeren Schluß- 
verfahrens aufmerksam gemacht werden. 
8 106. 
Bei den schriftlichen Auflösungen ist ferner dafür zu sorgen, 
1. daß dem leider so häufigen Abschreiben der Schüler unter sich oder von der Wand- 
tafel vorgebeugt und vielmehr jeder Schüler ausschließlich auf sich selber angewiesen wird; 
2. daß die Schüler unbedingt daran gewöhnt werden, eine Ausrechnung nicht als ab- 
geschlossen zu betrachten, so lange sie dieselbe nicht durch Schätzen und überschlagen 
im Kopfe auf ihre ungefähre Richtigkeit nachgeprüft haben. 
8 107. 
Die häufig beliebte Übung, im Anfange des Schuljahres den Lehrstoff des vorausgegangenen 
Jahres kurz zu wiederholen, unterliegt ernsten Bedenken. 
Statt ihrer empfiehlt es sich für das fünfte bis achte Schuljahr, von der für das Rechnen 
festgesetzten Zeit wöchentlich eine ganze oder, bei kürzerer Unterrichtszeit, wenigstens eine halbe 
Stunde auszuscheiden und der planmäßigen, jeweils mit dem Lehrstoff des vierten Schuljahres 
beginnenden Wiederholung zu widmen. 
Wird dieser Weg nicht gewählt, so ist dafür zu sorgen, daß etwaige Lücken, wo und 
sobald sie sich zeigen, durch umsichtiges Zurückgreifen ausgeglichen werden. 
4. Geometrie. 
8 108. 
Sechstes Schuljahr: Betrachtung und Beschreibung regelmäßiger Körper. Arten und 
Richtung der Linien. Die Lage zweier Geraden. Rechte, spitze und stumpfe Winkel. Neben- 
und Scheitelwinkel. 
Die Dreiecke und ihre Einteilung nach den Seiten und Winkeln. Die Vierecke und ihre 
Einteilung. Das Vieleck. Der Kreis: Kreislinie, Mittelpunkt, Durchmesser, Halbmesser, 
Kreisausschnitt. 
Messen von Strecken und Winkeln, Errichtung von Senkrechten und Parallelen, 
Halbierung von Strecken und Winkeln. Übung im Zeichnen aus freier Hand nach dem 
Augenmaße. 
8 109. 
Siebtes Schuljahr: Berechnung des Quadrates, des Rechtecks, des schiefen Parallelo- 
gramms, des Trapezes, des Dreiecks, des unregelmäßigen Vierecks, des Kreises. 
Berechnung des Würfels, des drei= und vierseitigen Prismas, der Walze, der drei= und 
vierseitigen Pyramide, des Kegels.
	        
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