Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

XXIX. 289 
Fortgesetzte Ubung im Zeichnen und Messen. Zeichnen der Netze der genannten geome- 
trischen Körper. 
8 110. 
Achtes Schuljahr: Wiederholung der Flächenberechnungen mit Erweiterung auf das 
Vieleck, den Kreisausschnitt, den konzentrischen Ring und die Ellipse. 
Wiederholung der Körperberechnungen mit Erweiterung auf den abgestumpften Kegel 
und die Kugel. 
Fortgesetzte Übung im Messen und Zeichnen: Konstruktion der Ellipse, Entwerfen 
geometrischer Ornamente innerhalb des Quadrates, Rechtecks, Sechsecks und Kreises nach 
eigener, freier Erfindung der Schüler. Zeichnen in verändertem Maßstabe. Anlage von 
Grundrissen. 
8111. 
Bei weniger günstigen Schulverhältnissen kann der Lehrstoff des achten 
Schuljahres ganz oder teilweise außer Betracht bleiben. 
In diesem Falle sind die Lehrpensa des sechsten und siebten Schuljahres auf drei Schul- 
jahre zu verteilen. 
§ 112. 
Der geometrische Unterricht ist in besonderem Maße geeignet, die in § 21 geforderte 
Selbstbetätigung zu wecken, weil er die Schüler an ein genaues Beobachten gewöhnt und sie 
dadurch befähigt, die geometrischen Wahrheiten gewissermaßen selber zu finden. 
Er soll aber auch klare Raumvorstellungen erzeugen, damit der Schüler die für das 
praktische Leben nötigen Anhaltspunkte aus der Volksschule mitbringt und der später etwa 
einsetzende gewerbliche Unterricht eine geeignete Grundlage vorfindet. 
113. 
Wortdefinitionen über den Punkt, die Linie u. s. w. sollen den Volksschülern nicht 
zugemutet werden. Ebenso muß die Volksschule auf eine wissenschaftliche Ableitung der 
geometrischen Sätze verzichten. 
Um so nachdrücklicher muß verlangt werden, daß die Begriffe und Sätze aus vielfacher 
Anschauung ermittelt und durch häufige zeichnerische Wiedergabe seitens der Schüler befestigt 
werden. 
Die Schüler sind ferner anzuleiten, die geometrischen Grundformen der Gegenstände im 
Schulzimmer sowie der Gebrauchsgegenstände, Ornamente u. s. w. des täglichen Lebens mit 
sicherem Blick zu erkennen. 
5 geimatkunde. 
8 114. 
Erstes Schuljahr: Das Kind in der Schule. Kommen und Gehen. Lehrer, Mit- 
schüler, Verhalten gegen dieselben. Schulzimmer. Wandbilder, Ofen, Schulbank, Stuhl, 
Wandtafel, Fenster u. s. w. mit kurzer Beschreibung. Schulhof. Schulweg.
	        
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