Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

XXIX. 291 
8 119. 
Mit der Übung der Kinder im Beobachten und mit der Klärung und Erweiterung ihres 
Vorstellungskreises muß eine gründliche Schulung im lautreinen Sprechen Hand in Hand gehen. 
Das Sprechen der Kinder wird durch präcise und sprachrichtige Fragen des Lehrers 
veranlaßt. Die Antworten dürfen im Anfange in der Mundart gegeben werden, sollen aber 
jedesmal in freundlicher, schonlicher Form berichtigt und zu lautreinen, vollständigen Sätzen 
umgebildet werden. 
8 120. 
Da der Unterricht in Heimatkunde in weitaus erster Reihe Anschauungs= und Beobach- 
tungsunterricht sein muß, empfiehlt es sich, schon im ersten Schuljahre kleine Ausgänge mit 
den Schülern zu unternehmen und an das hierbei Beobachtete die entsprechenden Belehrungen 
an Ort und Stelle wie nach der Rückkehr in die Schule anzuschließen. 
Im zweiten Schuljahre erweitern sich die Ausgänge zu Ausflügen, die sich aber, dem 
Gange des Unterrichts entsprechend, innerhalb der Gemarkungsgrenze halten. 
Im dritten Schuljahre folgen größere Ausflüge, etwa auf einen Hügel oder Berg, von 
wo aus die Richtung der Täler, der Lauf der Gewässer, die Lage der Ortschaften u. s. w. 
gezeigt werden kann. 
§ 121. 
Bei der im zweiten Schuljahre geforderten Besprechung von Pflanzen und Tieren 
handelt es sich nicht um naturgeschichtliche Beschreibungen, wie solche im vierten und fünften 
Schuljahre vorzunehmen sind. 
Es soll vielmehr nur das Charakteristische, dem Kinde besonders Auffällige besprochen 
werden, beispielsweise also beim Storche die Größe im allgemeinen, die Länge des Schnabels 
und der Stelzfüße, die Farbe, das Gesieder, das Nest, das Klappern, die Flugversuche der 
Jungen u. s. w. 
8 122. 
Im ersten Schuljahre soll der Lehrer den Ofen, den Stuhl u. s. w., im zweiten das 
Haus, die Kirche, den Brunnen, den Storch u s. w. in einfachen Umrissen an die Wand- 
tafel zeichnen und von den Kindern nachzeichnen lassen. Übungen im Gedächtniszeichnen 
münssen sich jedesmal anschließen. 
Im zweiten Schuljahre soll im Anschlusse an den Unterricht ein einfacher Plan des 
Ortes und der Gemarkung und ebenso im dritten eine einfache Karte des Amtsbezirks an 
der Wandtafel entstehen, die ebenfalls von den Schülern nachzubilden und dann auswendig 
zu zeichnen sind. 
6. Geographie. 
8 12383. 
Viertes Schuljahr: Grenzen, Ausdehnung und Flächeninhalt des Amtsbezirks. 
Höhe des Heimatsortes und des nächsten Berges über der Meeresfläche.
	        
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