Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

298 XXIX. 
maschine, Lokomotive. — Spiegel, Brille, Vergrößerungsglas, Fernrohr, Regenbogen. — Gewitter, 
Blitz und Donner, Blitzableiter, Glüh= und Bogenlicht, elektrische Klingel, Telegraph, Telephon, 
elektrischer Wagen. 
8 150. 
Achtes Schuljahr: Wiederholung und Erweiterung der Betrachtungen mit besonderer 
Rücksicht auf chemische Vorgänge wie das Bleichen, die Photographie u. s. w. 
§ 151. 
Bei weniger günstigen Schulverhältnissen kann der für das achte Schuljahr 
vorgesehene Lehrstoff außer Betracht bleiben. 
152. 
Der physikalische Unterricht der Volksschule hat nicht die Aufgabe, Wissenschaft zu lehren. 
Er soll vielmehr nur ein möglichst sicheres, auf Anschauung gegründetes Verständnis der 
Dinge und Naturvorgänge vermitteln, auf die der Mensch tagtäglich stößt und aus denen er 
Nutzen zieht. 
In Mädchenklassen ist aus diesem Grunde auf die physikalischen Vorgänge beim Kochen 
besondere Rücksicht zu nehmen. 
8 153. 
Wenn auch der Unterricht in der Naturlehre nicht Wissenschaft zu vermitteln hat, muß 
doch die Methode des Unterrichts wissenschaftlich, nämlich induktiv sein. 
Der Lehrer darf also nicht zuerst die Gesetze bringen und sie hernach mit Beispielen 
belegen. Er hat vielmehr stets von den Vorgängen und Erscheinungen auszugehen und erst 
aus der allseitigen und genauen Betrachtung derselben die Gesetze abzuleiten. 
8 154. 
Die für das sechste Schuljahr genannten Gegenstände und Erscheinungen leiten auf das 
Wissenswerteste aus der Lehre von den allgemeinen Eigenschaften, dem Gleichgewicht und der 
Bewegung fester Körper, vom Wasser, von der Luft und vom Schalle hin, während dem 
siebten Schuljahre die Gebiete der Wärme, des Magnetismus und der Elektrizität vor- 
behalten sind. 
Selbstverständlich wird der umsichtige Lehrer auch noch andere Erscheinungen, die besonders 
lehrreich sind und den Schülern nahe liegen, in den Kreis seiner Betrachtungen ziehen. Ebenso 
wird er die Schüler anregen, verwandte Erscheinungen selber aufzufinden. 
155. 
Der physikalische Unterricht setzt voraus, daß die Naturvorgänge den Schülern soweit 
irgend tunlich durch Versuche einfachster Art veranschaulicht werden. 
Die Schüler sind unnachsichtlich anzuhalten, den Verlauf der Versuche zusammenhängend 
mündlich dargulegen und diese Darlegung gegebenenfalls durch einfache Skizzen an der Wand- 
lafel zu unterstützen.
	        
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