Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

XXIX. 299 
10. Gesang. 
8 156. 
Erstes Schuljahr: Bildung des Gehörs und der Stimme durch Auffassen und Nach- 
singen vorgesungener oder auf der Violine vorgespielter Töne, allmählich im Umfange der 
ersten fürnf Töne. Unterscheidung starker und schwacher Töne. 
Ansprechende Kinderlieder, womöglich nur im Umfange bis zur Quint. 
* 157. 
Zweites Schuljahr: Fortsetzung der Gehör= und Stimmübungen mit Ausdehnung auf 
acht Töne. Unterscheidung starker, mittelstarker und schwacher, an= und abschwellender Töne. 
Kinderlieder, womöglich nur im Umfange bis zu einer Oktave. 
158. 
Drittes Schuljahr: Aufbau der Tonleiter in Cdur. Bezeichnung der einzelnen Töne 
mit Ziffern. Gehör-, Stimm= und Treffübungen, letztere nach Ziffern. Ubungen im Zwei- 
und Dreitakt. 
Einstimmige Lieder. 
8 159. 
Viertes Schuljahr: Bezeichnung der Tonleiter in Cdur durch Noten. Notenwert, 
Pausen. Gehör= und Treffübungen, letztere zuerst nach Ziffern und dann nach Noten. 
Einstimmige Lieder. 
§ 160. 
Fünftes Schuljahr: Die Tonleiter in F und G-dur. Erhöhungs= und Erniedri- 
gungszeichen. Treffübungen. 
Ein= und zweistimmige Lieder. 
* 161. 
Sechstes Schuljahr: Die Tonleiter in B- und D-dur. Der ¼, % und // Takt. 
Treffübungen. 
Zweistimmige Lieder. 
8 1632. 
Siebtes und achtes Schuljahr: Die Tonleiter in Es- und A-dur. Treffübungen. 
Wiederholung der Tonleitern und Taktarten. 
Zwei= und dreistimmige Lieder. 
8 163 
Bei weniger günstigen Schulverhältnissen können die Belehrungen über Noten, 
Pausen, Takt= und Tonarten an das einzuübende Lied angeschlossen werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.