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d
½%
.
LII.
Nachweisung
gewerblichen und land-(forst-) wirtschaftlichen Unternehmungen.
1.
2. 3. 4.
einzelnen Bestandteile des Betriebsvermögens der im Großherzogtum betriebenen
Bestandteile
e
Betriebsvermögens.
Wert der Bestandteile des Betriebsvermögens jeder einzelnen Unternehmung.
Bezeichnung der einzelnen Unternehmungen.
1
—
19
*
i
.Wasserkräfte nebst den
zugehörigen Wasserbauten
und Anlagen
a. Sonstige Anlagen und
Einrichtungen (Vo-
schinen, Werkzeuge, Ge-
räte 2c.) ·
b. Lebendes Inventar
(Pferde, Vieh rc.)
Vorräte an Waren, Er-
zeugnissen, Roh= und Hilfs-
stoffen 24.
Rechte (Realgewerberechte,
Patente, Verlagsrechte, Kon-
zessionen 2c.) .
Summe Ziffer 1 bis 4
Vorräte an barem Geld
u. s. w. sowie vom Betrieb
herrührende Aktivans-
stände einschließlich der
Kontokorrentguthaben
Hiervon (Zifferb) abziehbare
aus dem laufenden Betrieb
herrührende Schulden
Rest
Hierzu Summe Ziffer 1 bis 4
Im ganzen
Angaben zum Zweck der Veraunlagung zu den Gemeindeumlagen.
Wenn nach § 80 der Gemeindeordnung das Betriebsvermögen einer Unternehmung in einer anderen Ge-
markung als der Wohnsitzgemarkung des Pflichtigen oder in mehreren Gemarkungen gemeindesteuer-
pflichtig ist, so ist anzugeben:
Der Name
dieser Gemarkungen.
a. Der Wert des auf jede Gemarkung entfallenden Teils des Betriebsvermögens der
einzelnen Unternehmungen, ·
Monat, jeit dessen erstem Tage das Betriebsvermögen der einzelnen Unter-
nehmung ir in jeder Gemarkung e in der augegebenen Hohe beste eht.
b. der
A.
b. a. b. a. « li.
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