Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

Nr. VII. 63 
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt 
für das Großherzogtum Baden. 
Ausgegeben zu Karlsruhe, Mittwoch den 28. Februar 1906. 
Inhalt. 
Bekanntmachungen: des Ministeriums der Justiz, des Kultus und Unterrichts: die örtliche 
Zuständigkeit der Grundbuchämter betreffend; des Ministeriums der Finanzen: Zollbefreiungen im kleinen Grenz- 
verkehr betressend; die Urkunden über das anschlagsmäßige Diensteinkommen betreffend; die Einführung des neuen Zolltarifs 
beireffend. 
  
  
  
Bekanntmachung. 
(Vom 16. Februar 1906.) 
Die örtliche Zuständigkeit der Grundbuchämter betreffend. 
In der Anlage veröffentlichen wir 
a. ein auf den Stand vom 15. Februar d. J. gebrachtes Verzeichnis der Grundbuch- 
bezirke, welche dem Grundbuchamt einer andern Gemeinde zugewiesen sind, 
b. ein Verzeichnis der Nachträge einschließlich der Berichtigungen zu den Anlagen F 
und G der Grundt sverordnung vom 18. Februar 1901 (Gesetzes= und 
Verordnungsblatt Seite 1310. 
Durch das unter a genannte Verzeichnis wird die Anlage B zur Grundbuchvollzugs- 
verordnung sowie die Anlage 1 zur Bekanntmachung vom 18. März v. J. (Gesetzes= und 
Verordnungsblatt Seite 162) ersetzt, durch das unter b. genannte Verzeichnis wird die 
Anlage 2 zur gleichen Bekanntmachung ergänzt und die Anlage 3 zur gleichen Bekannt- 
machung ersetzt. 
In der Anlage 4 zur Bekanntmachung vom 18. März v. J. — Verzeichnis der für 
die Bergwerke zuständigen Grundbuchämter — kommt Ordnungsziffer 71 „Gipsgrube Herthen“ 
in Wegfall, da durch Beschluß der oberen Bergbehörde vom 13. März v. J. das Bergwerks- 
eigentum aufgehoben worden ist. 
Karlsruhe, den 16. Februar 1906 
Großherzogliches Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts. 
In Vertretung: 
Hübsch. 
  
Wolfhard. 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1906. 11
	        
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