Rechtspolizeiordnung. —. 150 —
I. Versönliche und Jamilienverhältniss.
Name:
Stand oder Gewerbe:
Geburtsort:
Geburtszeit:
.Wo hatte dieselbe ihren Wohnsitz?
Der verstorbenen Person
—
3. Welche Staatsangehörigkeit besaß sie?
4. u. War die verstorbene Person verheiratet?
Wie viel mal?
b. Mit wem? Wann und wo wurde die Ehe
geschlossen?
c. Welches war der erste eheliche Wohnsitz nach
Abschluß der letzten Ehe?
5. a. Ist der andere Ehegatte noch am Leben?
b. Wo hält er sich auf?
6. Wann und wo ist der andere Ehegatte oder sind
die anderen Ehegatten gestorben?
7. Wer sind — von den überlebenden Ehegatten ab-
gesehen — die nächsten gesetzlichen Erben?)
8. Wenn die Verwandtschaft der Berufenen mit dem
Erblasser durch andere Personen vermittelt ist: Welche
sind diese anderen Personen?)
9 Ist den Anwesenden zuverlässig bekannt, daß noch
andere gesetzliche Erben nicht vorhanden sind? Oder ist
dies zweifelhaft und warum?
10. Ist die Geburt eines Erben zu erwarten? B.GB.
§& 1923 und 1963.
*) Dieselben sind nach Name, Stand oder Gewerbe, Wohnort (Adresse., Geburisort und Zeit und nach dem Verhäunis
zum Erblasser, auf welchem das Erbrecht beruht, zu bezeichnen. Wenn weibliche Personen darunter sind, so ist anzugeben, ob
dieselben ledig oder verwitwet oder verheiratet und leßterenfalls mit wem sie verheiratet sind. Bei vor 1870 Geborenen ist
auch die Religion beizusügen.
5) Hinsichtlich dieser Personen ist Name, Stand oder Gewerbe, Zeit und Ort der Geburt, der Verehelichung und des
Todes anzugeben.