Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

151 — Form. 12. Ermittelung u. Sicherungdurch das Ortsgerichl 
II. Ist einer der Erben (einschließlich des überlebenden 
Ehegatten) entmündigt und wer? Oder liegt Grund vor, 
bezüglich eines dieser Beteiligten, und bezüglich welches, 
die Entmündigung herbeizuführen? 
12. Sind Vormünder und Gegenvormünder für Minder- 
jährige und Entmündigte, Abwesenheitspfleger oder Bevoll- 
mächtigte für Abwesende vorhanden? Wer und für wen? 
13. Für welche Beteiligte sind Vormünder u. s. w. noch 
zu bestellen? 
14. Liegt Anlaß vor, einen Nachlaßpfleger zu bestellen? 
B.G.B. 8§ 1960. 
15. Wenn den Verstorbenen ein Ehegatte überlebt hat: 
Ist zwischen beiden ein Ehevertrag abgeschlossen worden 
und — wenn nicht Abschrift desselben hier beigefügt werden 
kann — wo ist derselbe aufbewahrt? 
16. Hat die verstorbene Person ein Testament oder 
einen Erbvertrag hinterlassen und wo befindet sich die 
Urkunde? 
17. Hatte die verstorbene Person bei ihrem Ableben eine 
Vormundschaft oder eine sonstige Verrechnung und welche? 
II. Vermögensverhältniße. 
18. Besaß die verstorbene Person bei ihrem Ableben 
und besitzt deren etwa überlebender Ehegatte Grundstücke 
und auf welchen Gemarkungen? 
19. Wenn ein überlebender Ehegatte vorhanden ist: 
Sind während der Ehe Grundstücke des Ehemanns und der 
Ehefrau veräußert worden und in welchen Gemarkungen? 
20. Hat einer der Ehegatten während der Ehe Ver- 
mögen durch Erbschaft oder Schenkung erhalten? Von 
wem und wann? 
21. Hat die verstorbene Person Besoldung, Gehalt, 
Pension, eine Nutznießung oder Leibrente (Leibgeding) oder 
dergleichen bezogen, von wem und von welcher Verrechnung 
und in welchem ungefähren Jahresbetrage? 
22. War die verstorbene Person Teilhaber einer 
Handels= oder anderen Erwerbsgesellschaft und welcher? 
Wie heißen und wo wohnen die anderen Gesellschafter? 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1907. 20
	        
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