Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

Großh. Notariat 
auf Ableben de 
177 Form. 19 Verweisung. 
Verweifung 
aus der Nachlaßverhaudlung 
für 
Nr. 
Die Kraft cines Erbscheins oder cines nachlaßgerichtlichen Zeugnisses lommt dieser Verweisung nicht zu. 
D. in wohnhafte 
ist am 19 in gestorben. 
Aus den mit der Verhandlung vom · 19 abschließenden 
Teilungsakten wird über die darin enthaltenen Angaben und Vereinbarungen der Beteiligten 
das Nachstehende mitgeteilt. 
D oben genannte 
zu : 
Formular 19 
zu Rechtspolizeiordnung § 220. 
Verweisung. 
hat an den Nachlaß 
  
*. 
-* 
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.