Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

Muster 21 erhält folgende Fassung: 
1 6 Muster 21 zu § 127. 
Mamentliche Tiste Nr. 
der seitens der (Eisenbahnverwaltung) für Feldeisenbahnformationen 
ausgewählten Offiziere und Mannschaften aus dem Landwehrbezirke 
  
1. 2. 5D 38 — 1. 5. 6. s-- -pbl- 8. 
Stellung oder Tag des Vor. und Büstärdienu. Wann, 40 bei Wohnort Bemerkungen 
Täugeit Eintritts i Offizieren auch Truppenteil * .,-· 
n den Dienst der Familien= das Patent) ns stehende Areis Woh- der der Juspektion 
ç Eisenbahn: — namen. und Truppenee# Trt. u. . w. nungBahn der Berkehrs- 
ienste. ung. gattung. eingetreien. verwaltung truppen. 
  
  
  
  
  
  
  
Erläuterungen. 
Jede Liste ist auf ein besonderes Blatt zu schreiben, so daß dieselben einzeln zu versenden sind. Die Listen 
sind zu numerieren. 
Innerhalb der einzelnen Listen sind die Beamten u#####w. derselben Dienststellung hintereinander aufzuführen. 
Den gesammelten Listen jeder Bahnverwaltung ist eine summarische Ülbersicht beizufügen, welche folgende 
Spalten enthält: 
— 
# 
  
Zahl Die Namen der Ausge- 
Veamten der seitens des Chefs der Zahl- · wählten befinden sich 
Nr. oder des Generalstabs er seitens der « ; --« Bemerkungen. 
Arbeiter der Armee VBahnverwaltung in Lise uunter wellher "6 
stellung. Verteilten. Ausgewählten. r. laufe 
Nummer. 
  
  
  
  
  
  
1 
i 
. Bei Ersabvorschlägen ist in jedem Falle der Name dessen anzugeben, für welchen Ersatz gestellt wird. 
5. Die Namen der Gefreiten oder Gemeinen, die das Befähigungszeugnis zum Unteroffizier haben, sind rot 
zu unterstreichen.
	        
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