Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

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Nachstehend wird 
II. 
ein neues Verzeichnis der für die Zurückstellung der im Auslande lebenden Militär- 
pflichtigen zuständigen Kaiserlichen Behörden 
mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das Verzeichnis an die Stelle des 
als Anlage 5 zu § 33 der Wehrordnung unter dem 25. März 1904 (Zentralblatt Seite 98) 
veröffentlichten Verzeichnisses tritt. 
Berlin, den 13. November 1906. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Just. 
Verzeichnis 
der für die Zurückstellung der im Auslande lebenden Militärpflichtigen zuständigen 
Kaiserlichen Behörden. 
A. Deutsche Schutzgebiete. 
  
Land 
Behörde 
Sitz der Behäörde. 
  
1. 
2. 
3. 
4. 
5. 
  
  
# 
  
  
  
Deutsch- Ostafrika. Das Kaiserliche Gouvernement Daressalam. 
Kamerun. Das Kaiserliche Gouvernement Buea (Kamerun). 
Togo. Das Kaiferliche Gouvernement Lome. 
Deutsch- .„Südwestafrika. Das Kaiserliche Gonvernement Windhruk. 
Die Marschall- Brown= und Die Kaiserliche Landeshaupt- Jaluit 
Providence-Inseln. mannschaft « 
Deuisch-Neu-Guinea einschl. 
des Inselgebiets der Karolinen, Das Kaiserliche Gouvernement Herbertshöhe. 
Palau und Marianen. 
Samoa. Das Kaiserliche Gouvernement Apia. 
. Kiautschou. Das Kaiserliche Gouvernement Tsingtau.
	        
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