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7. Freihandzeichnen und Malen:
Fertigkeit in den verschiedenen Zeichen= und Maltechniken. Einfache Naturaufnahmen.
Elemente der Formenlehre.
B. Für die Hauptprüfung.
I. Für das hochbautechnische Gebiet:
1. Baukonstruktionslehre und Entwerfen in Stein, Holz und Eisen.
a. Kenntnis der Rohbauarbeiten:
Mauerverbände, Kaminanlagen, Dachdeckung,
Maueröffnungen (Fenster, Türen und dergleichen),
Gewölbekonstruktionen,
Abortanlagen,
Treppen in Stein, Holz und Eisen,
Holzverbindungen, Balkenlagen, Riegelwände, Häng= und Sprengwerke,
Dachkonstruktionen,
b. Kenntnis der Innenbauarbeiten, insbesondere Schreiner-, Glaser= und Schlosserarbeiten,
P. Kenntnis der einfachen Eisenkonstruktionen, z. B. der Säulen und Decken,
d. Bearbeitung von einschlägigen Aufgaben nebst Entwerfen von Gebäudeteilen u. s. w. in
Stein, Holz und Eisen.
2. Grundzüge der Maschinenlehre:
a. Beschreibung der Maschinenelemente und der einfachen Maschinen,
b. Aufnahme eines Maschinenteils in Skizze und auf Grund derselben in Reinzeichnung,
. Bearbeitung von einfachen Aufgaben aus dem Gebiete des Maschinenbaues.
II. Für das maschinenbautechnische Gebiet:
1. Maschinenlehre:
Berechnung und Konstruktion der Maschinenelemente einschließlich der Kurbelgetriebe, der
Transmissionen, der Pumpen, der Hebezeuge, der Dampfkessel, der Dampfmaschinen und der
hydraulischen Motoren, Kenntnis „der Gasmotoren und der Werkzeugmaschinen, Berechnung
der lbersetzungen, Geschwindigkeiten und dergleichen.
2. Grundzüge der Elektrotechnik:
Allgemeine Grundzüge. Berechnung einfacher Leitungen für Hausinstallation. Die
bekanntesten Anwendungen des elektrischen Stromes. Kenntuis der einfachsten elektrischen
Maschinen für Gleichstrom und ihre Wirkungsweise.