Nr. XXVI. 324
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt
für das Großherzogtum Baden.
Ausgegeben zu Karlsruhe, Dienstag den 27. August 1907.
Inhalt.
Sekanntmachungen: des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen
Angelegenbeiten: die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit
Militäranwärtern betrefsend; des Ministeriums des Innern: die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen
bei den Kommunalbehörden 2c. mit Militäranwärtern betreffend.
Bekanntmachung.
(Vom 8 August 1907.)
Die Besetzung der Subaltern, und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden
mit Militäranwärtern betreffend.
Nachstehend bringen wir in Abänderung der Bekanntmachung des Großherzoglichen Staats-
ministeriums vom 21. September 1882 (Gesetzes= und Verordnungsblatt Nr. XXIX Seite 275)
1. den infolge des Gesetzes über die Versorgung der Personen der Unterklassen des Reichs-
heeres, der Kaiserlichen Marine und der Kaiserlichen Schutztruppen vom 31. Mai 1906
(Reichsgesetzblatt Seite 593 ff.) notwendig gewordenen, vom Bundesrat in seiner
Sitzung vom 20. Juni d. J. beschlossenen Nachtrag zu den „Grundsätzen für die
Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden
mit Militäranwärtern“ von 1882,
2. die gleichzeitig vom Bundesrat mit Geltung vom 1. Oktober 1907 ab festgesetzte neue
Fassung dieser Grundsätze nebst Anlagen und Erläuterungen
(Zentralblatt für das Deutsche Reich Nr. 32) zur öffentlichen Kenntnis.
Karlsruhe, den 8. August 1907.
Ministerium des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten.
Im Auftrage:
von Reck.
Werber.
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