XII. 89
83.
Soweit durch die im zweiten Absatz genannten Mittel der Aufwand für die Handels-
hochschule nicht gedeckt wird, übernimmt die Stadtgemeinde Mannheim die Tragung aller aus
der Einrichtung und dem Betrieb der Anstalt erwachsenden Kosten.
Die eigenen Einkünfte der Handelshochschule bestehen in:
a. den Honoraren der Besucher der Anstalt;
b. den Beiträgen der Staatskasse, der Handelskammer und anderer juristischer oder
physischer Personen;
den Zinsen und anderen Einnahmen der zugunsten der Anstalt errichteten Stiftungen
und Schenkungen, sowie des von ihr sonstwie erworbenen Vermögens;
den Beiträgen der Mitglieder einer etwa mit der Handelshochschule zu verbindenden
Gesellschaft;
den Einnahmen sonstiger Art.
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84.
Die Handelshochschule ist dem Großherzoglichen Unterrichtsministerium unterstellt, das
sich, soweit die Ausbildung der Handelslehrer und andere Fragen der gewerblichen Unterrichts-
verwaltung berührt werden, mit dem Großherzoglichen Ministerium des Innern im Benehmen
halten wird.
§ 5.
Die gesamte Verwaltung der Anstalt in wirtschaftlicher und unterrichtlicher Beziehung
steht dem „Kuratorium der Handelshochschule“ zu. Das Kuratorium vertritt die Hochschule
gegenüber den vorgesetzten Behörden und den vereinbarungsgemäß an der Anstalt beteiligten
Körperschaften. Zu seinen Aufgaben gehören ferner die Aufstellung und der Vollzug des
Voranschlags, des Unterrichtsprogramms, der Lehr= und Stundenpläne, die Erlassung der zum
Vollzug dieser Satzungen erforderlichen Vorschriften, insbesondere der Studien-, Gebühren-
und Prüfungsordnungen, die Errichtung und Aufhebung von Lehrstellen, die Berufung der
haupt= und nebenamtlichen Lehrkräfte, der Vorschlag wegen Ernennung des Studiendirektors,
die Ausübung der Disziplinargewalt gegenüber den Besuchern der Hochschule.
§ 6.
Das Kuratorium besteht aus:
1. dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden;
2.3. je einem vom Unterrichtsministerium und vom Ministerium des Innern ernannten
Mitgliede;
4.% je einem vom engeren Senat der Universität Heidelberg auf Vorschlag der juristischen
und philosophischen Fakultät aus der Zahl der Lehrer dieser Fakultäten ernannten
Mitgliede;
6/7. zwei von der Handelskammer für den Kreis Mannheim aus ihrer Mitte ernannten
Mitgliedern;
16.