Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

XXIII. 255 
Muster 2 
(äu §7 K O.K.St. V.). 
Bl. VB . . .. 
Banfonds A. 
Voranschlag für die Rechnungsperiode 1908 1910. 
Der Baufonds ist auf Grund der Zehntbaulastenablösung zum Pfarrhaus mit Okonomiegebände 
Stallung, Waschhaus und Garteneinfriedigung in erster Reihe baupflichtig. 
Die Unterhaltung und Neuherstellung des Pfarrbrunnens liegt laut Vertrag vom 12. Oktober 1809 
der politischen Gemeinde A. ob. 
Nach der in der 1902/1904er Baufondsrechnung gegebenen Nachweisung über den Sland der Bau- 
apitalien betrug auf 1. Januar 1905: 
das Neubaukapital des Pfarrhauses samt Zugehhr 16 105 4# 
b„ Unterhaltungskapital des Pfarrhauses samt Zugehör 2 386 „ 
die Summe der Bankapitalien somit 18791 4 
Das Neubaukapital wird bis 1. Jannar 1908 voraussichtlich auf rund 18000 .X angewachsen sein. 
Zu dem Unterhaltungskapital, welches auf 1. Jannar 1905. 2386 “ 
betrug, kommt in den Jahren 1905/1907: 
der Anteil am Zinsreinertrag mit rnd 210 „ 
,Bauschilling des Pfarrers mit 3 25 71 4 — 77 „ 
zusammen 2 673 . 
Verwendet wurden in den Jahren 1905/1907 rnd 370 „ 
Voraussichtlicher Stand des Unterhaltungskapitals auf 1. Jannar 1908. 2 303 4 
Das ursprüngliche Unterhaltungskapital beläuft sich af 1 874 „ 
somit sind an demselben für 1908/1910 verwendrrer 429 / 
Übertrag 429
	        
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