*
S □#
XXXl. 393
Döteilung B.
Beförderungszulage 300 .
B. Ord.-Zahl 1.
Fester Gehalt: 9500 K.
Gesandte in Berlin und München.
Der Gesandte in Berlin erhält ein Repräsentationsgeld von jährlich 20 000 ¼, der
Gesandte in München ein solches von 12 000 .
u. Ministerialdirektoren.
Ministerialdirektoren erhalten als stellvertretende Bundesratsbevollmächtigte mit dem
Wohnsitz in Berlin eine Dienstzulage von 2 000 &.
Vorstand des Geheimen Kabinetts, wenn nicht in # Zu.
mDirektoren der Kollegialmittelstellen.
Der Generaldirektor der Staatseisenbahnen erhält eine Dienstzulage von 2 500 .
B. Ord.-Zahl 2.
Fester Gehalt: 8800 4.
Senatspräsidenten beim Oberlandesgericht, Präsidenten der Landgerichte.
Die Senatspräsidenten beim Oberlandesgericht erhalten eine Dienstzulage von 700 1
b. Oberstaatsanwalt.
#
—
·□
mDirektor der Staatsschuldenverwaltung.
B. Ord.-Zahl 3.
Mindestgehalt: 5000 41
Höchstgehalt:t 8200 /
Zulage: 500 4.
a. Vorstand des Geheimen Kabinetts, wenn nicht in B le.
Wenn hier eingereiht, Dienstzulage von 800 4.
. Vortragende Räte bei Ministerien und Mitglieder der Oberrechnungskammer.
Vortragende Räte bei Ministerien erhalten als stellvertretende Bundesratsbevollmächtigte
mit dem Wohnsitz in Berlin, eine Dienstzulage von 2 000 % und als Landeskommissäre eine
solche von 800 „.
. Abteilungsvorstände und vorsitzende Räte beim Verwaltungsgerichtshof und
bei Kollegialmittelstellen.
Die Abteilungsvorstände der Generaldirektion der Staatseisenbahnen erhalten eine Dienst-
zulage von 800 .