Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

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S □# 
XXXl. 393 
Döteilung B. 
Beförderungszulage 300 . 
B. Ord.-Zahl 1. 
Fester Gehalt: 9500 K. 
Gesandte in Berlin und München. 
Der Gesandte in Berlin erhält ein Repräsentationsgeld von jährlich 20 000 ¼, der 
Gesandte in München ein solches von 12 000 . 
u. Ministerialdirektoren. 
Ministerialdirektoren erhalten als stellvertretende Bundesratsbevollmächtigte mit dem 
Wohnsitz in Berlin eine Dienstzulage von 2 000 &. 
Vorstand des Geheimen Kabinetts, wenn nicht in # Zu. 
mDirektoren der Kollegialmittelstellen. 
Der Generaldirektor der Staatseisenbahnen erhält eine Dienstzulage von 2 500 . 
B. Ord.-Zahl 2. 
Fester Gehalt: 8800 4. 
Senatspräsidenten beim Oberlandesgericht, Präsidenten der Landgerichte. 
Die Senatspräsidenten beim Oberlandesgericht erhalten eine Dienstzulage von 700 1 
b. Oberstaatsanwalt. 
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·□ 
mDirektor der Staatsschuldenverwaltung. 
B. Ord.-Zahl 3. 
Mindestgehalt: 5000 41 
Höchstgehalt:t 8200 / 
Zulage: 500 4. 
a. Vorstand des Geheimen Kabinetts, wenn nicht in B le. 
Wenn hier eingereiht, Dienstzulage von 800 4. 
. Vortragende Räte bei Ministerien und Mitglieder der Oberrechnungskammer. 
Vortragende Räte bei Ministerien erhalten als stellvertretende Bundesratsbevollmächtigte 
mit dem Wohnsitz in Berlin, eine Dienstzulage von 2 000 % und als Landeskommissäre eine 
solche von 800 „. 
. Abteilungsvorstände und vorsitzende Räte beim Verwaltungsgerichtshof und 
bei Kollegialmittelstellen. 
Die Abteilungsvorstände der Generaldirektion der Staatseisenbahnen erhalten eine Dienst- 
zulage von 800 .
	        
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