Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

400 
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XXXI. 
Abteilung ID. 
Beförderungszulage: 200 40. 
D. Ord.-Zahl 1. 
Mindestgehalt: 2 500 4 
Höchstgehalt: 5 100 40. 
Zulage: 350 40. 
u. Richter bei Amtsgerichten, Gehaltsklasse III. 
(Gehaltsklasse I siehe C 2 c, Gehaltsklasse II siehe C 3 l) 
Richter bei Amtsgerichten erhalten als Vorsitzende von Kammern für Handelssachen eine 
Dienstzulage von 600 46 
.Notare, Gehaltsklasse III. 
(Gehaltsklasse I siehe C 2 d, Gehaltsklasse II siehe C 3 c.) 
. Staatsanwälte, soweit nicht in (0 2e und C 34. 
Die Staatsanwälte erhalten eine Dienstzulage von 300 4. 
Hilfsreferenten und Inspektionsbeamte bei Zentralstellen, 
Vorstände von Bezirksstellen der Wasser= und Straßenbauverwaltung, der 
Hochbauverwaltung, der Finanzverwaltung und der zweite Beamte der Staats- 
schuldenverwaltung, 
Vorstände von wissenschaftlichen und technischen Instituten, 
Vorstände von Zentralanstalten, der Betriebs-Kranken= und Arbeiterpensionskasse 
und von Bezirksstellen der Eisenbahnverwaltung, 
sämtliche Gehaltsklasse II. 
(Siehe auch C 2g, und C 39.) 
. Vorstände von Bezirksstellen der Forstverwaltung, Gehaltsklasse III. 
(Gehaltsklasse 1 siehe C 2 h, Gehaltsklasse II siehe C 3 h.) 
. Kreisschulräte, Direktor der Turulehrerbildungsanstalt, Rektoren von 
erweiterten Volksschulen, Gewerbe= und Handelsschul= sowie Zeichen- 
inspektoren, soweit nicht in C 2k und C 3:. 
. Wissenschaftlich gebildete Lehrer, auch als Vorstände kleinerer bis zu fünf 
Klassen umfassender Schulanstalten, von Vorseminaren, Blinden= und Taubstummen= 
anstalten, und als Bibliothekare, Gehaltsklasse III. 
(Gehaltsklasse 1 siehe C# m, Gehaltsklasse II siehe C 31.) 
Hierunter können ausnahmsweise auch die in E 1d genannten Beamten eingereiht werden. 
Arzte bei Heil= und Pflegeanstalten, Gehaltsklasse II. 
(Gehaltsklasse 1 siehe C 2n.)
	        
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