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XXXI.
Abteilung ID.
Beförderungszulage: 200 40.
D. Ord.-Zahl 1.
Mindestgehalt: 2 500 4
Höchstgehalt: 5 100 40.
Zulage: 350 40.
u. Richter bei Amtsgerichten, Gehaltsklasse III.
(Gehaltsklasse I siehe C 2 c, Gehaltsklasse II siehe C 3 l)
Richter bei Amtsgerichten erhalten als Vorsitzende von Kammern für Handelssachen eine
Dienstzulage von 600 46
.Notare, Gehaltsklasse III.
(Gehaltsklasse I siehe C 2 d, Gehaltsklasse II siehe C 3 c.)
. Staatsanwälte, soweit nicht in (0 2e und C 34.
Die Staatsanwälte erhalten eine Dienstzulage von 300 4.
Hilfsreferenten und Inspektionsbeamte bei Zentralstellen,
Vorstände von Bezirksstellen der Wasser= und Straßenbauverwaltung, der
Hochbauverwaltung, der Finanzverwaltung und der zweite Beamte der Staats-
schuldenverwaltung,
Vorstände von wissenschaftlichen und technischen Instituten,
Vorstände von Zentralanstalten, der Betriebs-Kranken= und Arbeiterpensionskasse
und von Bezirksstellen der Eisenbahnverwaltung,
sämtliche Gehaltsklasse II.
(Siehe auch C 2g, und C 39.)
. Vorstände von Bezirksstellen der Forstverwaltung, Gehaltsklasse III.
(Gehaltsklasse 1 siehe C 2 h, Gehaltsklasse II siehe C 3 h.)
. Kreisschulräte, Direktor der Turulehrerbildungsanstalt, Rektoren von
erweiterten Volksschulen, Gewerbe= und Handelsschul= sowie Zeichen-
inspektoren, soweit nicht in C 2k und C 3:.
. Wissenschaftlich gebildete Lehrer, auch als Vorstände kleinerer bis zu fünf
Klassen umfassender Schulanstalten, von Vorseminaren, Blinden= und Taubstummen=
anstalten, und als Bibliothekare, Gehaltsklasse III.
(Gehaltsklasse 1 siehe C# m, Gehaltsklasse II siehe C 31.)
Hierunter können ausnahmsweise auch die in E 1d genannten Beamten eingereiht werden.
Arzte bei Heil= und Pflegeanstalten, Gehaltsklasse II.
(Gehaltsklasse 1 siehe C 2n.)