Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

LIII. 643 
Bekanntmachung. 
(Vom 17. Dezember 1908) 
Die Bildung der Standesamtsbezirke im Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe betreffend. 
Mit Wirkung vom 1. Januar 1909 an wird die Stadtgemeinde Karlsruhe in drei 
Standesamtsbezirke geteilt, von denen der eine unter der Bezeichnung „Standesamtsbezirk 
Karlsruhe“ die früheren Gemarkungen Karlsruhe, Beiertheim und Rintheim sowie die abge- 
sonderte Gemarkung Hardtwald, der andere unter der Bezeichnung „Standesamtsbezirk Karls- 
ruhe-Rüppurr“ die frühere Gemarkung Rüppurr und der dritte unter der Bezeichnung 
„Standesamtsbezirk Karlsruhe-Grünwinkel“ die bisherige Gemarkung Grünwinkel umfaßt. 
Karlsruhe, den 17. Dezember 1908. 
Großherzogliches Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts. 
In Vertretung: 
Hübsch. 
Frey. 
Druck und Verlag von Malsch l Bogel in Karlsrude.
	        
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