fullscreen: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

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4 Muster (7 im Laufe der letzten drei Monate jedes Rechnungsjahrs durch Vermittelung der Central. 
behörden der einzelnen Bundesstaaten dem Reichsamte des Innern vorzulegen, welches die Erstattung 
— der Unterstützung an die bei der Vorlegung der Nachweisungen bezeichneten Landeskassen veraulassen wird. 
An Stelle der bisherigen Muster zu dieser Bekanntmachung treten von dem genannten Zeitpunkt ab 
die beiliegenden Muster A, B, C. 
- Berlin den 12. Dezember 1898. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
Graf von Posadowsky.
	        
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