Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1909. (41)

96 XII. 
Bekanntmachung. 
(Vom I7. April 1909.) 
Das Viehseuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und ÖOsterreich-Ungarn betreffend. 
Wir bringen nachstehende Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 19 März 1909 zur 
öffentlichen Kenntnis. 
Karlsruhe, den 17. April 1909. 
Großherzogliches Ministerium des Innern. 
J. A. 
Glockuer. 
Dr. Stromeger. 
Bekanntmachung. 
Mit Rücksicht auf die derzeitige administrative Einteilung in den im österreichischen Reichs- 
rate vertretenen Königreichen und Ländern wird das Verzeichnis der in den Anlagen 1 und 
I. zum Viehseuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn vom 
25. Januar 1905 (Reichs-Gesetzblatt 1906 Seite 287) aufgeführten Sperrgebiete wie folgt 
berichtigt: 
Anlage J. 
1. XII. Drittes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzusetzen: „Bezirkshauptmannschaft Warnsdorf“. 
2. XVII. Achtes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzusetzen: Bezirkshauptmannschaft Brandeis a. d. Elbe“. 
Anlage II. 
a. In Osterreich. 
3. XXlI. Erstes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzusetzen: „Bezirkshauptmannschaft Warnsdorf". 
4. XXV. Fünftes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzusetzen: „Bezirkshauptmannschaft Brandeis a. d. Elbe“. 
Berlin, den 19. März 1909. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: gez. Lewald. 
  
Druck und Verlag von Malsch & Vogel in Karlsrube.
	        
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