X III
Gemarkung Homburg, abgesonderte, deren Vereinigung mit der Gemeinde Tiengen
Gemeinde Daxlanden, deren Vereinigung mit der Stadtgemeinde Karlsruhe
— Feudenheim, deren Vereinigung mit der Stadtgemeinde Mannheim
— Stadt und Dorf Kehl, deren Vereinigung...
— Tiengen, Vereinigung der abgesonderten Gemarkung Homburg mit derselben. ..
Gemeindebestenerung ... ... . . .. -.
GendaI-Incriekorps,Dienstorduungfür-dasselbe...................
GerichtlicherkannteGeldstrafen,Vollstrcckungsolcher...............
Gerichtsbarkeit, freiwillige, Kosten in Angelegenheiten derselben und bei der Zwangs-
vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Kostenverordnung)
Gerichtsbehörden, die Ersuchen nach dem Auslande, soweit sie nicht auf Auslieferung oder
Festnahme gerichtet nd . . ...
Gerichtskostenoaunngggggg .. ...
(Berichtigung hierzu Seite 277, Inhaltsübersicht Seite 275.)
Gesetzes= und Verordunungsblatt, dessen Preis für 1110
Gesundheitsbeamte, deren Gebühren für amtliche Verrichtune
Gewerbeordnung, die Ausführung des Reichsgesetzes vom 7. Januar 1907 über die Abänderung
dersellen
Gewerbeordnung, Ausfsicht über die Innunggen
Gewerbliche Anlagen, Einrichtung und Betrieb solcher, in denen Thomasschlacken gemahlen
oder Thomasschlackenmehl gelagert wid
Gnadengaben, die Gewährung von solchen an Hinterbliebene von Volksschulhauptlehrern
Großeiscnindustrie, den Betrieb der Anlagen derselllen
Grundbuchämter, staatliche, die Bezüge der Hilfsbeamten dersellen
Grundbuchrecht, reichsgesetzliches, Inkraftsetzung desselben 34 120. 464.
Grund= und Pfandbücher, Jührung derselben in der Zwischenzeit 382.
Grundstücksübertragungen, die Reichsstempelsteuer von solchen.... ... 393.
Gymmnasien, deren Reifezeugniss
Hafenordunung für Konstanz.. . .. .
Hilfsbeamte der staatlichen Grundbuchämter, deren Bezüge... .
Hinterbliebene von Volksschulhauptkehrern, Gewährung von Beihilfen an soiche
— den Vollzug des Beamtenhinterbliebenengesetzes für das Reich
Hochbaufach, Vorbereitung zum höheren öffentlichen Dienst in demselben
Höhere Lehranstalten, Einrichtung derselleenXX:
Höhere Schulen, Anderung der Ordnung der Prüfung für das höhere Lehramt an solchen
Höherer Forstverwaltungsdienst, Vorbildung für denselen 29.
Berichtigung hierzu Seite W.)
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