Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1909. (41)

  
  
* 
ie 
1 
– 
8 
Auswärtige Zehrung 
Entzifferung der Gebühr: 
Zeitversänmnis Std. zu 
Ab 2 . 
.Tagegeld 0 
Abgang: Rückkunft: 
Übernachtungsgele. 
Gebühren nach der Gemeindege- 
bührenordnung für Std 
5. Reisekosten: 
Weggebühr für km 
Eisenbahn, Dampfbooltare 
Postwagen, Fuhrlohn 
Tag) 
Übernachten ( mal) 
Geschäftsgebühr nach Ziff. 
der Gebührenordnung für Ge- 
sundheitsbeamte 
Transportgebühr für 
Stunden 
Sonstige Gebühren und Aus- 
lagen 
Gesamtgebühr 
Geiietzes, und Verordnungsblatt 1909. 
  
3 
  
XVII. 
Betreff: 
Großh. Steuereinnehmerei 
beauftragt, an 
welche 
eine Gebühr von 
201 
l1 Gebühren-Dnweisung A. 
wird 
Mark Pfeunig 
gegen Abgabe dieser Anweisung und Empfangsbescheinigung 
auszuzahlen. 
Diese Anweisung ist nur auf zehn Tage gültig. 
Großh. 
den ten 19 
Den Empfang obiger Gebühr bescheinigt: 
, den 19
	        
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