XIX.
Laufende Nummer
*
34
35
36
37
Abteilung
und
Ordn.=
Zahl
Sc#
C 1d
CO 19
C 1bh
Gehaltstarif
Stellenbezeichnung
Zweiter Beamter beim Geheimen
Kabinett, wenn nicht in B 5° c.
Amtsgerichtsdirektoren, soweit
nicht in B 4 c.
Vorstände von Strafanstalten, soweit
nicht in B 5 e.
Vorstände von Bezirksämtern, auch
Vorsitzende der Schiedsgerichte für
Arbeiterversicherung, sowie Polizei-
direktoren, sämtliche Gehaltsklasse I.
Dieselben Beamten, Gehaltsklasse II.
3/Vorstände von Bezirksämtern, auch
Vorsitzende der Schiedsgerichte für
Arbeiterversicherung und den Amts-
vorständen gleichstehende zweite Be-
amte bei großen Bezirksämtern, Ge-
haltsklasse III.
Vorstände der Zentralkassen und der
Münzverwaltung, soweit nicht in C2p.64
Vorstand der Verwaltung der Eisen-
bahnhauptwerkstätte, wenn nicht in
ie
Erläuternde Bemerkungen
zum Vollzug
Siehe Nummer 27.
Als Amtsgerichtsdirektoren dürfen hier nur
solche Richter eingereiht werden, die bei einem
mit mindestens fünf Richtern besetzten Amts-
gericht die allgemeine Dienstanfsicht führen.
(Vergleiche auch Nummer 18.)
Siehe Nummer 29.
Siehe Nummer 21, 45 und 61.
Hierher gehören die Vorstände der Landes-
hauptkasse, der Eisenbahnhauptkasse, der Be-
amtenwitwenkasse und der Vorstand der Münz-
verwaltung.
Diese Vorstände können je nach ihrem
Dienstalter hier oder in die Abteilung C2 p
— siehe Nummer 54 — eingereiht werden
Siehe Nummer 30.