Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1909. (41)

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Schmutzstoffe vorhanden sein. In dem ruhenden oder langsam sich erneuernden Wasservorrate 
von Brunnen, Quellstuben, Sammelbehältern und dergleichen findet erfahrungsgemäß eine ge- 
wisse Vermehrung von Bakterien statt, welcher, sofern das zufließende Wasser einwandfrei ist 
und die Behälter gegen Verunreinigungen von außen geschützt sind, eine Bedeutung für die 
Bewertung des Wassers nicht beizumessen ist. 
5. Trübungen in einem Quell= oder Grundwasser, die auf Erdteilchen beruhen, sind an 
sich ungefährlich, aber sie können, ähnlich wie die Bakterien, andenten, daß ungenügend filtriertes 
Wasser eindringt. Feste Gesteine geben trübende Teilchen in der Regel nicht ab. 
Ebenso können kleine Wasserpflanzen und #tiere oder Luftblasen ein Anzeichen für unge- 
nügende Bodenfiltration sein. 
6. Größere Temperaturschwankungen weisen beim Grund= und Quellwasser darauf hin, 
daß Oberflächenwasser rasch und in erheblicher Menge dem unterirdischen Wasser zufließt. Das 
Gleichbleiben der Temperatur aber schließt das Vorhandensein solcher Zuflüsse noch nicht mit 
Sicherheit aus. 
7. Die chemische Beschaffenheit eines Wassers hängt ab von der Art und Beschaffenheit 
des Bodens, auf und in dem es sich befindet und den es durchflossen hat. Mineralische und 
organische Stoffe sollen in dem Wasser höchstens in solcher Menge enthalten sein, daß sie den 
Genuß und Gebrauch nicht stören. Kochsalzarme und weiche Wässer sind im allgemeinen den 
kochsalzreichen und harten Wässern vorzuziehen. Ortliche Anhäufungen größerer Mengen von 
organischen Stoffen, von Chloriden, von schwefelsauren, kohlensauren, salpetrigsauren und salpeter- 
sauren Salzen namentlich der Alkali= und Erdalkalimetalle, sowie von Salzen des Ammoniums 
im Wasser können auf das Vorhandensein einer Infektionsgefahr oder unappetitlicher Ver- 
unreinigungen hinweisen. Unter Berücksichtigung der Verhältnisse an Ort und Stelle ist unter 
Umständen durch Versuche zu entscheiden, ob die Mutmaßung richtig ist. An sich sind die 
vorgenannten Stoffe in den Mengen, in welchen sie im Wasser in der Regel gefunden werden, 
gesundheitlich nicht schädlich. 
Nachteilig ist es, wenn ein Wasser die Eigenschaft hat, die Materialien der Leitung 
(Fassungen, Sammelbehälter, Leitungsrohre) anzugreifen; insbesondere kann die Eigenschaft, 
Blei zu lösen, unmittelbar zu Gesundheitsschädigungen führen. Bleiröhren sind deshalb von 
der Verwendung auszuschließen, wenn das Wasser die Eigenschaft besitzt, dauernd Blei aus 
den Röhren aufzunehmen. Natürliche färbende Stoffe (Huminstoffe), sowie ein etwa vorhandener 
Eisen= oder Mangangehalt können ein Wasser unansehnlich machen und seinen Genuß und Ge- 
brauchswert herabsetzen; jedoch lassen sich diese Fehler in der Regel bis zu einem nicht mehr 
störenden Grade beseitigen. 
8. Oberflächenwasser oder durch Kanäle, Spalten oder ungenügend filtrierende Schichten 
mit der Erdoberfläche in Verbindung stehende Wässer des Untergrundes (von der Erdoberfläche 
aus verunreinigtes Grund= und Quellwasser) entsprechen meistens den Anforderungen unter 
Nr. 3 nicht, insofern als Krankheitserreger und Verunreinigungen unter Umständen in das 
Wasser hineingelangen können, und als die Temperatur ungleichmäßig sein kann.
	        
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