Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1909. (41)

XXXVI. 487 
Bekanntmachung. 
(Vom 2. Dezember 1909.) 
Den Vollzug der Fischereiübereinkunft für den Bodensee, hier die Errichtung einer Kontrollstelle in 
Wallhausen betreffend. 
Unter Hinweis auf unsere Bekanntmachung vom 19. Juli 1895 (Gesetzes= und Verord- 
nungsblatt Seite 175) bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß zur Kontrolle der während 
der Schonzeiten zum Verkauf und Versandt zugelassenen Bodenseefische eine weitere Kontroll- 
stelle in Wallhausen (Gemeinde Dettingen) errichtet und der Stabhalter daselbst mit der Vor- 
nahme der Perforierung beauftragt ist. 
Karlsruhe, den 2. Dezember 1909. 
Großherzogliches Ministerium des Innern. 
Der Ministerialdirektor: 
Weingärtner. 
Dr. Stromeyer. 
Verordnung. 
(Vom 3. Dezember 1909.) 
Die Beförderung von Leichen betreffend. 
Für die in § 1 unserer Verordnung vom 28. Juni 1906, die Beförderung von Leichen 
auf dem Seeweg betreffend (Gesetzes= und Verordnungsblatt Seite 148), vorgeschriebenen 
Leichenpässe ist anstatt des dieser Verordnung beigegebenen Musters vom 1. Januar 1910 an 
das anliegende Muster zu verwenden. 
Karlsruhe, den 3. Dezember 1909. 
Großherzogliches Ministerium des Innern. 
Der Ministerialdirektor: 
Glockner. 
Rohhirt.
	        
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