Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1909. (41)

IX. 47 
Vorrangseinräumung. 
Im Grundbuche von 
Band Heft dritte Abteilung Nr. ist eingetragen 
für d 
eine Hypothek von *# 
(in Buchstaben: 
lastend auf de Grundstücke LBKr 
Eigentum de 
D 
hat de 
gegen Bestellung einer unbeschränkt erststelligen Hypothek auf d genannte Grundstück ein Dar- 
lehen zugesagt von X (in Buchstaben: 
Dieser neuen Hypothek de räum 
d 
den Vorrang ein vor oben aufgeführten Hypothek von . 
Zugleich bewillig die Eintragung 
dieser Rangänderung ins Grundbuch. Diese Eintragung soll aber nur erfolgen, wenn zuvor oder 
gleichzeitig die weiteren der Hypothek vorgehenden 
Hypotheken gelöscht werden. 
Der Hypothekenbrief ist hier angeschlossen.:) 
den 19 
Vorrangsciuräumung. 
Formular 4 zu 8 108 NO. Aumerkungen anderseits- 
Vordruck im Sinne des § 79° KG.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.