Object: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

— 1270 — 
Anlage 4 
Nachweisung 
über die bei der Fortschreibung der Zivilbevölkerung berüchsichtigten 
Lebensmittel-Abmeldescheine und Zählkarten 
Staat: Kommunalverband: 
  
  
  
Fortschreibungszeitraum vom 1. 19— bis zum ... 19.— 
(Monm) (Tag) (Mena.) 
1. Vordrucke für Lebensmittel-Abmeldescheine: 
  
  
  
  
a) Bestand an Vordrucken zu Beginn des Fortschreibungszeitraummm. Sttück 
b) innerhalb des Fortschreibungszeitraums neu gelieferte Vordrukk Stück 
c) Gesamtzahl der Vordrusksee„n Stück 
d) davon sind innerhalb des Fortschreibungszeitraums Lebensmittel-Abmelde- 
scheine an weggezogene Zivilpersonen ausgestelltt — Stüch 
e) unbrauchbar, verschrieben usw. sind!y)) -................ -»..Stücl 
f)BestandanVordruckcuamEndedesJortschreibunggzeitraunts.......... -.......-...«..........Sg·tg 
g) Summe wie zu je............................ -........................................... Stück 
2. Lebensmittel-Abmeldescheine:) 
Von zugezogenen Zivilpersonen sind innerhalb des Fortschreibungszeitraums —. Lebens 
mittel-Abmeldescheine ihres bisherigen Aufenthaltsorts abgeliefert. 
3. Zählkarten:“") 
Für Zivilpersonen, die aus dem Ausland zugezogen sind, sind innerhalb des Fortschreibungs 
zeitraunn Zählkarten ausgefertigt. 
(Ort) — . 1c9 
  
  
(Dienststempel) (Cunsieülh –m 
  
(Unterschrif.) 
  
*) Die unbrauchbar grwordenen, verschriebenen usw. Bordrucke find aufzubrwahren und auf Anfordern einzareichen, andern 
falls werden sie als Wegzüge angerechnet. 
½“) Die abgelieferten Lebensmittel-Abmeldescheine und die ausgefertigten Zählkarten find aufzubewahren und auf Anforden 
einzureichen. Nur eine der Juhl der aufbewatrien Lebenemittel-Abmeldescheine und Jählkarten entsprechende Lahl von Juzügen wirt 
bei der Fortschreibung angerechnet. «
	        
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