Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1910. (42)

460 XXXII. 
8 8. 
Zu g as des Die Ausdehnung der Bürgerschulen (§ 38 des Gesetzes) über das schulpflichtige Alter 
Gesetzs. hinaus soll in der Regel nicht mehr als 2 Jahre betragen. 
89. 
Zu z 655 des Für Lehrer, welche fremdsprachlichen Unterricht erteilen, kann die Zahl der wöchentlich zu 
Gesees, erteilenden Unterrichtsstunden je nach dem Umfang ihres fremdsprachlichen Unterrichts bis auf 
26 Stunden ermäßigt werden. 
Für Schulleiter kann eine Ermäßigung der Unterrichtsstunden bis zu 20 Wochenstunden 
eintreten; weitere Ermäßigungen können nur im Eirwerständnis mit der Behörde, der die 
örtliche Aufsicht über die Volksschule zusteht, bewilligt werden. 
10. 
In allen Fällen, in denen nach den Vorschriften des Gesetzes oder den zu seinem Vollzug 
ergangenen Anordnungen dem Bezirksrat eine Entscheidungsbefugnis zukommt, ist vor Erlassung 
der Entscheidung der Oberschulbehörde Gelegenheit zur Außerung ihrer Anschauung zu geben. 
übergangsbestimmungen. 
811. 
Zu tz 63 des Für Lehrerinnen, die vor dem 1. Januar 1910 in den öffentlichen Schuldienst eingetreten 
Geietzes. sind und auf Grund bestandener höherer Lehrerinnenprüfung eine Anfangsvergütung von 1100 /0 
erhalten haben, beginnt die Frist des § 63 Absatz 3 des Gesetzes in dem zeitpunkt, auf den 
sie nach der Bestimmung in § 63 Absatz 2 des Gesetzes in den Genuß der ihnen bereits 
bewilligten Vergütung hätten einrücken können. 
12. 
Zu 9 72 des Gleichzeitig mit der Neufestsetzung der Gemeindebeiträge nach § 7211 des Gesetzes sind 
Gesetes, auch die Jahresbeiträge nach § 72 12 des Gesetzes für den Zeitabschnitt vom 1. Jannar 1910 
bis mit letzten Dezember 1919 unter Zugrundelegung der Schülerzahlen auf 1. Mai 1907, 
1908 und 1909 nen festzusetzen. 
Eine Neuregelung dieser Beiträge infolge der Errichtung von Lehrerstellen im Laufe des 
Jahres 1910 findet nicht statt. 
Karlsruhe, den 8. August 1910. 
Großherzogliches Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts. 
von Dusch. Kiefe
	        
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