Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1910. (42)

Drucksache D. 
Volkszählung im Großherzogtum Baden 
vom 1. Dezember 1910. 
  
l 
  
Amtsbezirk 
Gemeinde-Tabelle. 
Gemeinde 
  
  
. 
E 
Anleitung. 
(Siehe auch das Muster einer Ausfüllung auf Seite 1.) 
In diese Tabelle sind die Ergebnisse der Zgeprüften 
Kontrollisten einzutraen. 
Besteht die Gemeinde nur aus einem Wohnorte, 
so sind die Ergebnisse der Uontrollisten unter Angabe 
der Tüummer des Bezirks einfach zu übertragen. Dier- 
nach wird die Summe für die Gemeinde gezosgen. 
Besteht die Gemeinde aus mehreren Orten und 
Wohnplätzen, so sind zuerst die Ergebnisse für jeden ein- 
zelnen Ort oder Wohnplatz festzustellen und erst dann 
wird die Summe für die JZanze Gemeinde Sezogen. — 
Gehört in diesem Falle ein Ort zwei oder mehreren 
Gählbezirken an, so sind die betreffenden Ergebnisse der 
ontrollisten unmittelbar unter einander zu sotzen und 
für den GOrt zu summieren. 
mDie Orte und Wohnplätze sind in angemessener, der 
. 8 / 
Cage entsprechender Reihenfolge in Spalte 2 aufzu— 
führen. Bei zusammengesetzten Gemeinden sind der 
Hauptort und die Uebenorte durch die Überschriften 
„Hauptort“ und „Nebenorte“ zu unterscheiden und unter 
jedem die weiter etwa zuge hörigen Orte und Wohnplätze 
aufzuführen. 
Abgesonderte Gemarkungen (abgesonderte Hofgüter, 
Nolonien, Waldgemarkungen usw.), welche der Gemeinde 
in polizeilicher Hinsicht zugeteilt sind, werden für sich, 
unter besonderer Aberschrift, angegeben. 
„In Spalte 3 ist die Art des Ortes zu bezeichnen, also“ 
ob Stadt, Dorstadt, Dorf, Weiler, Ginken, hof, Meahl-, 
Säge-, Sl= usw. 2üühle, Schloß, Burg, Fabrik, Siegelei, 
Forst., Zasd-, Goll-, Wachthaus, Bahnhof, Haliestelle, 
Bahnwarthaus, Gasthaus, Wirtshaus, Wohnhaus usw. 
1. Wenn die Gemeinde nur aus einer Gemarkung be- 
steht, ist solches in Spalte 4 ausdrücklich zu bemerken. 
Besteht die Gemeinde aber aus zwei oder mehr Ge- 
markungen, d. h. haben ein oder mehrere Nebenorte 
einene Gemarkung, so ist deren Mame in Spalte 4# an- 
zugeben und ersichtlich zu machen, welcher Gemarkung 
jeder Ort und Mohnplatz angehört. 
I1 
Slu„ die Jenaue und vollständige Angabe der 
Orte und Wohnplätze ist besondere Sorsgfalt zu ver- 
wenden. Bei Aufstelluns dieser Tabelle ist daher Janz 
besonders darauf zu achten, daß kein benannter und 
etrennt Jelegener Ort oder Wohnplatz übergangen wird, 
auch daß die Schreibweise der Mamen nach dem 
Lagerbuch (Ortsatlas) die übliche und richtige und die 
Bezeichnung der Ortsart (in Spalte 3) zutreffend ist. 
— 
.In die Spalten 5 bis 15 sind die besonderen Entziffe- 
rungen auf Seite 4 der Uontrollisten, in die Spalten 10 
bis 10 die Ergebnisse der Spalten 0 bis 0 der Kon— 
trollisten einzutragen. 
21 
Die auf der 5. und 4. Seite befindlichen Fragen sind 
sorgfältig und vollständig zu beantworten. 
8. Für abgesonderte Gemarkungen, welche in polizei- 
licher Dinsicht einer Gemeinde nicht zugeteilt sind, viel- 
mehr eigene polizeiliche Verwaltung haben, sind be- 
sondere Gemeinde-Tabellen auszufüllen. 
Die Richtigkeit der Gemeinde-Tabelle ist auf Seite 4 von 
der OSählungskommission oder der Gemeindebehörde zu 
beurkunden. 
S 
C. Braunsche Dobbuchdruckerei, Karlsrube.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.