Drucksache D.
Volkszählung im Großherzogtum Baden
vom 1. Dezember 1910.
l
Amtsbezirk
Gemeinde-Tabelle.
Gemeinde
.
E
Anleitung.
(Siehe auch das Muster einer Ausfüllung auf Seite 1.)
In diese Tabelle sind die Ergebnisse der Zgeprüften
Kontrollisten einzutraen.
Besteht die Gemeinde nur aus einem Wohnorte,
so sind die Ergebnisse der Uontrollisten unter Angabe
der Tüummer des Bezirks einfach zu übertragen. Dier-
nach wird die Summe für die Gemeinde gezosgen.
Besteht die Gemeinde aus mehreren Orten und
Wohnplätzen, so sind zuerst die Ergebnisse für jeden ein-
zelnen Ort oder Wohnplatz festzustellen und erst dann
wird die Summe für die JZanze Gemeinde Sezogen. —
Gehört in diesem Falle ein Ort zwei oder mehreren
Gählbezirken an, so sind die betreffenden Ergebnisse der
ontrollisten unmittelbar unter einander zu sotzen und
für den GOrt zu summieren.
mDie Orte und Wohnplätze sind in angemessener, der
. 8 /
Cage entsprechender Reihenfolge in Spalte 2 aufzu—
führen. Bei zusammengesetzten Gemeinden sind der
Hauptort und die Uebenorte durch die Überschriften
„Hauptort“ und „Nebenorte“ zu unterscheiden und unter
jedem die weiter etwa zuge hörigen Orte und Wohnplätze
aufzuführen.
Abgesonderte Gemarkungen (abgesonderte Hofgüter,
Nolonien, Waldgemarkungen usw.), welche der Gemeinde
in polizeilicher Hinsicht zugeteilt sind, werden für sich,
unter besonderer Aberschrift, angegeben.
„In Spalte 3 ist die Art des Ortes zu bezeichnen, also“
ob Stadt, Dorstadt, Dorf, Weiler, Ginken, hof, Meahl-,
Säge-, Sl= usw. 2üühle, Schloß, Burg, Fabrik, Siegelei,
Forst., Zasd-, Goll-, Wachthaus, Bahnhof, Haliestelle,
Bahnwarthaus, Gasthaus, Wirtshaus, Wohnhaus usw.
1. Wenn die Gemeinde nur aus einer Gemarkung be-
steht, ist solches in Spalte 4 ausdrücklich zu bemerken.
Besteht die Gemeinde aber aus zwei oder mehr Ge-
markungen, d. h. haben ein oder mehrere Nebenorte
einene Gemarkung, so ist deren Mame in Spalte 4# an-
zugeben und ersichtlich zu machen, welcher Gemarkung
jeder Ort und Mohnplatz angehört.
I1
Slu„ die Jenaue und vollständige Angabe der
Orte und Wohnplätze ist besondere Sorsgfalt zu ver-
wenden. Bei Aufstelluns dieser Tabelle ist daher Janz
besonders darauf zu achten, daß kein benannter und
etrennt Jelegener Ort oder Wohnplatz übergangen wird,
auch daß die Schreibweise der Mamen nach dem
Lagerbuch (Ortsatlas) die übliche und richtige und die
Bezeichnung der Ortsart (in Spalte 3) zutreffend ist.
—
.In die Spalten 5 bis 15 sind die besonderen Entziffe-
rungen auf Seite 4 der Uontrollisten, in die Spalten 10
bis 10 die Ergebnisse der Spalten 0 bis 0 der Kon—
trollisten einzutragen.
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Die auf der 5. und 4. Seite befindlichen Fragen sind
sorgfältig und vollständig zu beantworten.
8. Für abgesonderte Gemarkungen, welche in polizei-
licher Dinsicht einer Gemeinde nicht zugeteilt sind, viel-
mehr eigene polizeiliche Verwaltung haben, sind be-
sondere Gemeinde-Tabellen auszufüllen.
Die Richtigkeit der Gemeinde-Tabelle ist auf Seite 4 von
der OSählungskommission oder der Gemeindebehörde zu
beurkunden.
S
C. Braunsche Dobbuchdruckerei, Karlsrube.