Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1910. (42)

Hinterleger: 
Vertreter: 
Hinterlegte Sachen: 
Tag der Hinterlegung: 
Empfänger des Hinter- 
legungsscheins: 
Hinterlegungsregister 
Nr 
Der Hinterlegungsschein 
ist unterzeichnet von: 
Gebühr: 
einbezahlt: 
XXXVIII. 
hent 
stempel. 
Muster 2. 
  
Hinterlegungsschein IV 4. 
Hinterlegungsschein 
2200 . 
Herr Kaufmann Friedrich Maier in Freiburg, Schusterstraße 4, 
— vertreten durch Rechtsanwalt Schulz in Freiburg — 
hat laut dem mit Schnur und Siegel verbundenen Hinterlegungsantrag 
vom 2. November 1910 zum Zweck der Sicherheitsleistung zur Vollstreckung 
eines Urteils bei der unten angegebenen Hinterlegungsstelle öffentlich hinterlegt: 
an barem Geld: 1200 K — 5 
— Eintausend zweihundert Mark — 
an nicht kassenmäßigem Geldeled 
dessen Reinerlös nach der Umsetzung betragen hat. 
au Wertpapieren: 1 Badische Eisenbahnobligation über 1 000 .4 
an Kostbarkeiten: 
Freiburg, den 2. November 1910. 
Iv / Großh. Hauptsteueramt. 
Schneider. Metzger. 
Bemerkung: 
Nach § 26 des Hinterlegungsgesetzes ist der Hinterleger verpflichtet, dem Großh. 
Verwaltungshof unverzüglich durch eingeschriebenen Brief oder durch Zustellung Anzeige 
zu erstatten: 
1. wenn der Hinterlegungsschein nicht mit den erforderlichen zwei Unterschriften ver- 
sehen oder nicht biunen 6 Tagen nach Ubergabe der Sache in seinem Besit ist oder 
2. wenn bei Hinterlegungen im Werte von mehr als 10 000 K die Bestätigung des 
Großh. Verwaltungshofs nicht binnen 10 Tagen nach der Übergabe ihm zu- 
gekommen ist. 
Der Hinterlegungsschein ist bei Erledigung der Hinterlegung der Himerlegungs. 
stelle auf deren Verlangen zurückzugeben, § 37 Saß 2 des Hinterlegungsgesetzes.
	        
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