XLIV. 713
c. Unter Ziffer IV des Vorberichts sind die Worte „Z 84 Absatz 2 und“ zu streichen.
d. Die „Berechnung der Bürgergenußauflage und Umlage“ am Schlusse des Voran-
schlags und die zugehörigen „Anmerkungen“ werden ersetzt durch folgende Dar-
stellung und Anleitung:
„Umlage und Bürgergenußauflage )“
Die vorseits berechneten 16 350 Mark sind auf die umlagepflichtigen Steuerwerte
und Einkommensteuersätze, sowie auf den auflagepflichtigen Wert der Bürgernutzungen
wie folgt umzulegen:
"% Art Betrag Umlagefuß. Ertrag der
S#r 6 6 in= Betreffuis Umlage
B. der Steuerwerte, Steuersätze und Nutzungswerte. gin- aufde und
· heit. Einheit. Auflage.
I. Steuerwerte und Steuersätze: "% * *
1. Liegenschaftssteuerwerte (im vollen Betrag) 4101 500100 21 8613
2. Steuerwerte des Betriebsvermögerns 1452000100 21 3049
3. Steuerwerte des Kapitalvermögens (im vollen
EEIIIIIIEE 453 00 100 10,5 476
4. Einkommensteuersätze (im einfachen Betrag) und
zwar ):
a. vom Einkommen aus öffentlichem Dienst-
verhältnis (§ 108 der Gemeindeordnung)
b. vom Einkommen aus sonstigen Quellen
) Die getrennte Angabe ist nicht nölig, wenn die Umlage
80 Pfennig von 1 Mark Einkommensteuersatz nicht übersteigt.
Summe I. 14826
800o81 3364
II. Bürgernutzungen:
auflagepflichtiger Wert nach Ziffer III Spalte 4
des Vorberichtts 4700 1 42 1974
Im ganzen 16 800
Tr
*) Anmerkungen.
Wie die Umlage und die Auflage zu berechnen ist, zeigen folgende Beispiele:
A. (Der Umlagefuß übersteigt 25 (9 nicht)
a. zu deckender Aufwand 16 350 4
b. Steuerwerte und Einkommensteuersätze in dem beim Umlageausschlag maßgebenden Betrag (Spalte 3
der Darstellung Muster II).. .. ...- 7060 000 .K
. auflagepflichtiger Wert des Bürgernutzens nach Vorbericht III Spalte 4 4700 .4, 200 facher Anschlag — 940 000 „
zusammen 8000000 A
Betreffnis auf 100 A
16 350: 80 000 = 0,205 .M = rund 21 JZ,
somit beträgt der Umlagesuß für
100 .∆ Stenerwerte des Liegenschafts= und Betriebsvermögens (I 1 und 2 oben . .. 21 5
100 Steuerwert des Kapitalvermögens (I 3 oben) 21 K 160BSBBB . 10,6 3
1 X Einkommenstenersatz (I 4 oben) 21 kc 16 .... .. .. . . .. 33.6 3
1 4& auflagepflichtiger Wert des Bürgernutzens (II oben) 2 3222 *