Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1910. (42)

XLIV. 715 
20. In der Anlage 1 zu Muster II werden ersetzt: 
Aa. die Zahlen in Spalte 6, 10, 11 
durch 70 10,5 59,5 
10 21 19 
126 3 123 
3 3 
518,5 
720 
8000 
720 Mark 
und am Schluß durch 7280 Mark 8000 
b. die Worte „öffentliche Diener“ bis „Steueranschlagsbildung“ durch „Beamte u. s. w., 
deren nichtdienstliches Einkommen zur Bildung eines besonderen Steuersatzes". 
21. IJu der Anlage 2 zu Muster II hat die Spalte 7 zu lauten: 
  
Einkommensteuersatz 
  
; vom Einkommen 
im ganzen Spalee 6 
1 1 
380 190 
46 3 
126 193 
— 193 
Es sind umlagefrei 233 
  
  
  
22. Im Muster III sind zu ersetzen: 
a. die Worte auf dem Titelblatt von „100 Mark“ an bis zum Schluß durch: 
„a. 100 Mark Steuerwert des Liegenschaftsvermögens 21 „, 
b. 100 Mark Steuerwert des Betriebsvermögens 21 „, 
c. 100 Mark Steuerwert des Kapitalvermögens im vollen Betrag 10,, „ 
d. 1 Mark Einkommensteuersatz 1,6 21— 33,6 „ 
von dem Einkommen aus öffentlichem Dienstuerhältns 6# 108. der 
Gemeindeordnung) jedoch höchstens 80 Pfennig, somit 33,6
	        
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