Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1911. (43)

IV. 
20. In den Beilagen VI und VII ist jeweils 
- 
führung einer Pfennigspalte neben der Markspalte, 
b. im Kopf von Spalte 8: „von 100 4% zu streichen und 
kommensteuersätzen“. 
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im Kopf von Spalte 6 statt „(Steueranschlag)“ zu setzen: „(Steuersatz)“ mit Ein- 
. unter IV in Spalte 2 „Einkommensteueranschlägen“ zu ersetzen durch: „Ein- 
21. Beilage VIII erfährt auf Seite 2 unter Vorbericht Ziffer I folgende Anderungen: 
a. Die gemeinschaftliche Überschrift für die Spalten 2, 3 und 4 hat zu lauten: „Von 
100 4% Steuerwert (1 . Steuersatz)“. 
b. In Spalte 1 ist statt „Einkommensteueranschläge“ jeweils: „Einkommensteuersätze" 
zu setzen mit Anderung der zugehörigen Zahlen 
in den Spalten 2 3 4 
unter A in 12,8 9,6 5,12 
„ B, 12,8 9,6 6,4. 
Karlsruhe, den 1. Februar 1911. 
Großherzogliches Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts. 
von Dusch. 
Glutsch.
	        
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