Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1911. (43)

108 VI. 
16. Wie in den anliegenden Mustern sind auch die in Muster 1, 2 und 11 vorkommenden 
Jahreszahlen entsprechend zu ändern, also „1910“ in „1912“, „1908/10“ in „1910/12“"“ 1. s. w. 
17. In den Mustern 6a, 7 und 8 ist die Spalte 6 in 4% und & einzuteilen; auch 
ist in dieser Spalte statt „Steueranschlag": „Steuersatz“ und in Spalte 2 statt „Einkommen= 
steueranschlägen“: „Einkommensteuersätzen“ zu setzen. 
18. In Muster 6b ist die Überschrift und Einteilung von Spalte 7 entsprechend jener 
von Spalte 9 in Muster 3 zu ändern; auf dem Titelblatt hat es statt „beziehungsweise 
Steueranschlag" zu heißen „und 1 40 Steuersatz.“ 
19. Auf dem Titelblatt von Muster 9 ist unterhalb der Worte „auf Schluß des Er- 
hebungsjahres 19 . “ noch beizufügen „(Rückstandsverzeichnis).“ 
20. In Muster 10 sind auf dem Titelblatt die Worte „Unbeibringlichkeitsverzeichnis für 
das Jahr 19 ." zu ersetzen durch die Worte „Verzeichnis der unbeibringlichen Rück- 
stände an Ortskirchenstener auf Schluß des Erhebungsjahres 19. (Unbeibringlichkeits- 
verzeichnis)." 
Karlsruhe, den 1. Februar 1911. 
Großbherzogliches Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts. 
von Dusch. 
  
Glutsch.
	        
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