— xXIV —
Seite
Gerichtsbehörden, die Ersuchen nach dem Auslande, soweit sie nicht auf Auslieferung oder
Festnahme gerichtet nnndd 351
Gerichtskostenordnung vom 24. Mai 1909, Anderung derselten 563
Gerichtsschreibereibeamte, deren Titel.. .. ... 324
Geschäftsordnung für den Bürgerausschuß in den der Städteordnung unterstehenden Städten 62
Gesetzes- und Verordnungsblatt, Preis desselben für 1913.. .. . ... 454
Getränke, steuerpflichtige, den Ein= und Durchfuhrverkehr mit solchen nach dem Großherzogtum
Baden.................................. 265
Gewerbeaufsicht,diekünftigeBezeichnungderFabkikinfpektion»Gewerbeaufsichtsamt«...459
Gewerbliche und kaufmännische Schulen, die Beurlaubung der Vorstände und Lehrer
an solhen 188.
Grenze, siehe Landesgrenze.
Grundbuchämter, das Kostenwesen derselen . ... 597
— die örtliche Zuständigkeit derselllen: 221
Grundbuchrecht, reichsgesetzliches, Inkraftsetzung desselen 311. 527
Grund= und Pfandbücher, Führung derselben in der Zwischenzeet ... 264. 455
H.
Hafen, die Venützung des Lager= und Ladeplatzes am Floßhafen bei Sandhbofsfen 65
Hafenpolizeiordnung für Mannen ... 402
Handelshochschule in Mannheim, Anderung der Satzungen derselben 339
Heidelberg, die Kosten der Verpflegung von Kranken in der psychiatrischen Klinik daselbst und
in derjenigen in Freiburgg. . 456
Heil= und Pflegeanstalten, die Kosten der Verpflegung von Kranken in denselbeen 4356
Helmhof, hessische Gemarkung, die Verlegung der Landesgrenze zwischen derselben und der
badischen Gemarkung Neckarbischofssen 137. 144
Hinterbliebenenversicherung, die für dieselbe und die Invalidenversicherung zu verwen-
denden Beitragsmarken. ... 527
— das Entwerten der Beitragsmarken und der Zusatzmarken
für dieselbe und die Invalidenversicherng 560
— die Einführung der Reichsversicherungsordnung, hier die
vorläufige Bestellung der Versicherungsbehörden 537
Hochschule, Technische, das Verfassungsstatut derselen: 314
— die Handelshochschule in Mannheim, Anderung der Satzungen derselben 339
Höhere Lehranstalten, Beurlaubung der Vorstände und Lehrer an solchen und an staatlichen
Anstalten für nicht vollsinnige Kinden 8
— — die Verwendung von Geistlichen als Religionslehrer an solchen 557
— — die Anderung der Prüfungsordnung für das Lehramt an solchen 312