Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1911. (43)

VI. 
123 
  
K 
2 
oder Kasse 
Rechn. 
Ab- 
schnitt. 
Name. 
Ferenn— 
II. Zur teilweisen Deckung der vorstehenden Aus- 
gaben (I) verwendbare Mittel (Einnahmen). 
Voranschlagssatz 
einzeln. zusammen. 
  
1 
Sr 
  
II. 12 
(der 
Aus-ä 
gabe) 
Kirchen- 
gemeinde- 
kasse 
II. 7 
II. 6 
  
Gesetzes und Verordnungsblatt 191. 
  
Übertrag 
Die verwendbaren Mittel im Kirchenfonds berechnen sich 
nach der am Schluß des Voranschlags dieses Fonds für 
1912 (Beilage Nr. 1) gegebenen Darstellung auf 530 .#( 
Unter die Ausgaben des Kirchensteuervoranschlags 
sind aus dem Kirchenfondsvoranschlag über- 
nommen: 
O Z. 1 des Kirchensteuervoranschlags 24 . 
„ 2—3 " 446 „ 
„ 11—13 » 939» 
„16 » 75 „ 
— 
484 „ 
Bis zum Betrage der voranschlagsmäßigen Un- 
zulänglichkeit des Kirchenfonds mit 954 
können daher Ablieferungen aus der Kirchengemeinde- 
kasse au den Kirchensonds erfolgen. 
Im Baufonds sind nach dem Voranschlag dieses Fonds 
für 1910/1912 (Beilage Nr. 2 des Kirchensteuervoran- 
schlags für 1910) an verwendbaren Mitteln vorhanden 
429 4¼, für 1912 also?“ — 143 # 
Unter die Ausgaben des Kirchensteuervoranschlags 
sind aus dem Banufondsvoranschlag über- 
nommen: 
O. Z. 9—10 des Kirchensteuervoranschlags 
für 1912 
Bis zum Betrage der voranschlagsmäßigen Un- 
zulänglichkeit des Baufonds mit 282 4 
können daher Ablieferungen aus der Kirchengemeinde- 
kasse an den Baufonds erfolgen. 
Vergütung für den Miteinzug der allgemeinen Kirchen- 
steuer 
Zugänge und Nachträge an örtlicher Kirchenstener 
Summe der Einnahmen 
Ausgaben 
11 11 
Nicht gedeckter Betrag, der durch Kirchensteuer aufzubringen 
ist (Steuerbedarf) 
li. lt 
30 
l 
530 
143 
20 
748 
3213 
2465 
  
 
	        
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