Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1911. (43)

178 XI. 
Außer Berücksichtigung mußten gemäß 8 12 Absatz 4 der Wahlordnung lim- 
schläge gelassen werden, in denen mehrere voneinander abweichende Stimmzettel enthalten 
waren, nämlich die Umschläge Nr. 
Mehrere gleichlautende Stimmzettel fanden sich in den Umschlägen Nr. 
und wurden je als ein Stimmzettel der betreffenden Wahlvorschlagsliste zugerechnet. (§ 12 
Absatz 4 der Wahlordnung). 
Keine Stimmzettel fanden sich in den Umschlägen Nr. 
Dagegen wurden die nachbezeichneten Stimmzzettel, hinsichtlich deren sich die nachstehenden 
Bedenken ergeben hatten, aus folgenden Gründen durch Beschluß der Wahlkommission für 
gültig erklärt: 
1. Stimmzettel Nr. 
2. Stimmzettel Nr. 
3. Stimmzettel Nr. 
u. s. w. 
Die sämtlichen vorbezeichneten Stimmzettel und Umschläge, hinsichtlich deren es einer 
Beschlußfassung der Wahlkommission bedurft hatte, wurden mit fortlaufenden, den vorstehend 
angegebenen entsprechenden Nummern versehen und dem Protokolle beigefügt. 
Die Zahl der Stimmzettel betrtrtegegg 
Ungültige Stimmzettel sowie außer Berücksichtigung gelassene Umschläge 
waren vorhaden 
Die Zahl der gültigen Stimmzettel beträgt also 
Auf die nachstehenden Wahlvorschlagslisten sind folgende Stimmzettel entfallen. 
Wahlvorschlagsliste I. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 
.Wilhelm Maier, Landwirt, u. J. w. 
.Anton Knoll, Gerber, 
Friedrich Schmidt, Schuhmachermeister, 
Paul Müller, Schneidermeister, 
;. Albert Schill, Kaufmann, 
. Franz Trenkle, Fabrikant, 
Julius Mayer II, Landwirt, 
Eugen Berner, Olmüller, 
Jakob Kautz, Joh. Sohn, Landwirt, zusammen 47 Stimmzettel. 
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