178 XI.
Außer Berücksichtigung mußten gemäß 8 12 Absatz 4 der Wahlordnung lim-
schläge gelassen werden, in denen mehrere voneinander abweichende Stimmzettel enthalten
waren, nämlich die Umschläge Nr.
Mehrere gleichlautende Stimmzettel fanden sich in den Umschlägen Nr.
und wurden je als ein Stimmzettel der betreffenden Wahlvorschlagsliste zugerechnet. (§ 12
Absatz 4 der Wahlordnung).
Keine Stimmzettel fanden sich in den Umschlägen Nr.
Dagegen wurden die nachbezeichneten Stimmzzettel, hinsichtlich deren sich die nachstehenden
Bedenken ergeben hatten, aus folgenden Gründen durch Beschluß der Wahlkommission für
gültig erklärt:
1. Stimmzettel Nr.
2. Stimmzettel Nr.
3. Stimmzettel Nr.
u. s. w.
Die sämtlichen vorbezeichneten Stimmzettel und Umschläge, hinsichtlich deren es einer
Beschlußfassung der Wahlkommission bedurft hatte, wurden mit fortlaufenden, den vorstehend
angegebenen entsprechenden Nummern versehen und dem Protokolle beigefügt.
Die Zahl der Stimmzettel betrtrtegegg
Ungültige Stimmzettel sowie außer Berücksichtigung gelassene Umschläge
waren vorhaden
Die Zahl der gültigen Stimmzettel beträgt also
Auf die nachstehenden Wahlvorschlagslisten sind folgende Stimmzettel entfallen.
Wahlvorschlagsliste I. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.
.Wilhelm Maier, Landwirt, u. J. w.
.Anton Knoll, Gerber,
Friedrich Schmidt, Schuhmachermeister,
Paul Müller, Schneidermeister,
;. Albert Schill, Kaufmann,
. Franz Trenkle, Fabrikant,
Julius Mayer II, Landwirt,
Eugen Berner, Olmüller,
Jakob Kautz, Joh. Sohn, Landwirt, zusammen 47 Stimmzettel.
Di —
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