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Kenntniß gesetzt, die in beiliegender Liste aufgeführten wiederimpfpflichtigen Kinder
Ihrer Schule — unter gleichzeitiger Behändigung der „Verhaltungsvorschriften für
Wiederimpflinge“ — zum Erscheinen in diesen Terminen anzuhalten bez. dieselben,
falls sie in den letzten fünf Jahren die Blatternkrankheit bestanden haben oder mit
Erfolg geimpft worden sind, wegen Vorlegung einer ärztlichen Bescheinigung darüber
im Imyftermine zu bescheiden, — auch nach § 11 Ziffer 3 der Verordnung obigem
Termine beizuwohnen.
Die erfolgte Vorladung der wiederimpfpflichtigen Kinder zu den anberaumten
Terminen sowie die Behändigung der Berhaltungsvorschriften wollen Sie hierunter
bekunden und mir dieses Formular nebst der Liste sodaun im Termine zur Wieder-
impfung wieder vorlegen.
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Der Inmpfarzt.