Nr. XX. 269
Gesetzes- und Verordnungs-Vlatt
für das Großherzogtum Baden.
Ausgegeben zu Karlsruhe, Montag den 8. Mai 1911.
Inhalt.
Verordnungen und Bekanntmachung: des Ministeriums der Instiz, des Kultus und Unter-
richts: die Anderung der Rechtspolizeiordnung betreffend; des Ministeriums des Jnnern: die Einfuhr von
Schlachtvieh aus Osterreich-Ungarn betressend; die Berufspflichten der Tierärzte betreffend.
Verordunnng.
(Vom 30. April 1911.)
Die Anderung der Rechtspolizeiordnung betreffend.
Die Rechtspolizeiordnung vom 1. März 1907 (Gesetzes= und Verordnungsblatt Seite 171)
wird mit sofortiger Wirkung geändert wie folgt:
I. § 5 Absatz 1 wird durch folgende Vorschrift ersetzt:
1. Die notariellen öffentlichen Bekanntmachungen werden vom Notariat veröffentlicht.
II. Im § 90 Absatz 1 kommt das Wort „Gerichtsvollzieher“ in Wegfall.
III. Im § 98 Absatz 4 werden die Worte „Gerichtsvollzieher oder" gestrichen.
Karlsruhe, den 30. April 1911.
Großherzogliches Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts.
von Dusch
Simon.
Bekanntmachung.
(Vom 27. April 1911.)
Die Einfuhr von Schlachtvieh aus Österreich-Ungarn betreffend.
Die mit Bekanntmachung vom 26. Oktober 1910 (Gesetzes-und Verordnungsblatt Seite 697)
getroffene Verfügung wird auf das ungarische Sperrgebiet Nr. 11 ausgedehnt.
Gesebes- und Verordnungsblatt 1911. 43