Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1911. (43)

Nr. XXIII. 275 
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt 
für das Großherzogtum Baden. 
Ausgegeben zu Karlsruhe, Donnerstag den 1. Juni 1911. 
  
Jnhalt. 
Verordnungen und Bekanntmachungen: des Ministeriums des Innern: die Bekämpfung übertragbarer 
Krankheiten betreffend; das Desinfektionsverfahren bei übertragbaren Krankheiten betreffend (Desinfektionsordnung); die Ein- 
juhr von Schlachtvieh aus Osterreich-Ungarn betreffend: die Einfuhr von Schlachtvich aus Osterreich-Ungarn betresfend; die 
Einfuhr von Schlachtvieh aus Osterreich-Ungarn betreffend. 
Berichtigung. 
Verordunng. 
(Vom 9. Mai 1911.) 
Die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten betreffend. 
Zum Vollzug des Reichsgesetzes vom 30. Juni 1900, betreffend die Bekämpfung gemein- 
gefährlicher Krankheiten (Reichsgesetzblatt Seite 306 ff.), und auf Grund der §§ 85, 87 
des Polizeistrafgesetzbuchs wird verordnet: 
I. Anzeigepflicht: 
§ 1. 
1. Bei Erkrankungen, Verdacht von Erkrankungen und Todesfällen an einer der gemein= Anzeigepslicht: 
gefährlichen Krankheiten — Aussatz (Lepra), Cholera (asiatischer), Fleckfieber (Flecktyphus), bei gemein- 
Gelbfieber, Pest (orientalischer Beulenpest), Pocken (Blattern) — sind Anzeigen nach Maßgabe sosnansihen 
der §§ 1 bis 4 des Reichsgesetzes, betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, und bei 
zu erstatten. Das gleiche gilt nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 28. Septem- Milzbrand. 
ber 1909, betreffend die Anzeigepflicht bei Erkrankungen und Todesfällen an Milzbrand 
(Reichsgesetzblatt Seite 933), bei Erkrankungen und Todesfällen an Milzbrand, sowie bei Er- 
krankungen und Todesfällen, die den Verdacht dieser Krankheit erwecken. 
2. Außerdem ist innerhalb 24 Stunden nach erlangter Kenntnis dem für den Aufent= 1. bei sonstigen 
haltsort des Erkrankten oder den Sterbeort zuständigen Bezirksamt anzuzeigen: ibeitragbaren 
m. jeder Erkrankungs= und jeder Todesfall an: Cranlheiten. 
Diphtherie (Kehlkopfkrupp, Rachen- oder Halsbräune), 
Genickstarre, übertragbarer, 
Kindbettfieber (Wochenbett-, Puerperalfieber), 
Körnerkrankheit (Grannlose, Trachom), 
Rotz, 
Rückfallfieber (Febris recurrens), 
Gesezes und Verordnungsblatt 1911. 40
	        
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