Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1911. (43)

310 XXIII. 
Bekanntmachung. 
(Vom 11. Mai 1911.) 
Die Einfuhr von Schlachtvieh aus Österreich-Ungarn betreffend. 
Das Verbot der Einfuhr von Schlachtrindern und Schlachtschafen aus den ungarischen 
Sperrgebieten Nr. 10, 39 und 23 sowie aus den österreichischen Sperrgebieten Nr. XXV und 
XXIV (Bekanntmachungen vom 19. Dezember 1910 und J. Februar 1911) wird aufgehoben. 
Karlsruhe, den 11. Mai 1911. 
Großherzogliches Ministerium des Innern. 
Der Ministerialdirektor: 
Weingärtuer. Schoch. 
Bekanntmachung. 
(Vom 13. Mai 1911.) 
Die Einfuhr von Schlachtvieh aus Osterreich-Ungarn betreffend. 
Das Verbot der Einfuhr von Schlachtrindern und Schlachtschafen aus dem österreichischen 
Sperrgebiet Nr. III sowie aus den ungarischen Sperrgebieten Nr. 26 und 38 (Bekanntmachung 
vom 19. Dezember 1910) wird aufgehoben. 
Karlsruhe, den 13. Mai 1911. 
Großherzogliches Ministerium des Innern. 
von Bodman. Dr. Häußner. 
Bekanntmachung. 
(Vom 24. Mai 1911.) 
Die Einfuhr von Schlachtvieh aus Österreich-Ungarn betreffend. 
Das Verbot der Einfuhr von Schlachtrindern und Schlachtschafen aus dem österreichischen 
Sperrgebiet Nr. I sowie aus den ungarischen Sperrgebieten Nr. 7 und 12 (Bekanntmachung 
vom 19. Dezember 1910) wird aufgehoben. 
Karlsruhe, den 24. Mai 1911. 
Großherzogliches Ministerium des Innern. 
Der Ministerialdirektor: 
Weingärtuer. Walli. 
Berichtigung. 
Seite 129 erster Absatz Zeile 5/6 von oben ist das Wort „und“ zwischen „aiserlich Königlich' zu streichen. 
Druck und Verlag von Malsch & Vogel in Karlsrube
	        
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